Bundesteilhabegesetz: Die Zukunft ist derzeit nicht planbar
„Wie soll man sich mit der Zukunft beschäftigten, wenn die Grundlagen noch nicht vorliegen“, fragt Christof Schaefers aus dem Präsidium des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa). „Anbieter der Eingliederungshilfe können neue Leistungen derzeit weder planen noch aufbauen, weil die künftig geltenden vertraglichen Grundlagen oft nicht existieren.“
Viele Einrichtungen hätten zudem den Eindruck, dass die Kostenträger bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zuerst eine Kostenreduzierung im Blick hätten. „Ziel ist aber vor allem eine Stärkung der Teilhabe der leistungsberechtigten Menschen sowie eine Erweiterung des Leistungsangebots. Beides bleibt aktuell auf der Strecke“, sagt Schaefers.
Die im bpa organisierten Eingliederungshilfeeinrichtungen fordern deshalb auf der Fachtagung die Umsetzung des Koalitionsvertrages der Ampelregierung. „Darin ist das Ziel festgeschrieben, das BTHG konsequent und zügig umzusetzen. Dafür brauchen wir ein Ende der Übergangsregelungen und zeitnah reguläre Vereinbarungen, die auf dem Verhandlungsweg entstehen“, so Schaefers.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 13.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge. Als gutes Beispiel für Public-private-Partnership tragen die Mitglieder des bpa die Verantwortung für rund 395.000 Arbeitsplätze und circa 29.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die soziale Infrastruktur liegen bei etwa 31 Milliarden Euro.
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