Verbraucher & Recht

DUH will KBA im Fiat-Abgasskandal mit Klage zum Handeln zwingen

Im Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (FCA/jetzt: Stellantis) hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Klage gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eingereicht. Die DUH akzeptiert das Nichtstun der Behörde nicht. Mit der Klage am Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein will die DUH erreichen, dass FCA unzulässige Abschalteinrichtungen in den Fahrzeugen mit dem Motor 180 Multijet entfernen muss – und dafür soll das KBA sorgen. Gewinnt die DUH die Klage, so hat das Folgen für die Wohnmobilbranche. Die meisten Hersteller setzen beim Motor und Basisfahrzeug auf den Fiat Ducato mit Multijetmotor. Da die Umrüstung der Motoren in den meisten Fällen technisch kaum möglich ist, droht den Wohnmobilen die Stilllegung. Denn sie wären ohne Typgenehmigung unterwegs. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät vom Fiat-Abgasskandal betroffene Verbraucher zur Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Verbraucherkanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal.

DUH will KBA im Fiat-Abgasskandal Beine machen

Seit Sommer 2020 ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt im Fiat-Abgasskandal. Vor allem Wohnmobile sind vom Skandal betroffen, da die meisten Hersteller auf den Fiat Ducato als Basisfahrzeug vertrauen. Der Fiat-Diesel Multijet soll mit verschiedenen unzulässigen Abschalteinrichtungen die gesetzlich vorgeschriebenen Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einhalten und nicht im normalen Straßenverkehr. Bei den Abschalteinrichtungen handelt es sich um einen sogenannten Timer, der nach 21 Minuten die Abgasreinigung ausschaltet, und das Thermofenster, das die Abgasregulierung von der Außentemperatur abhängig steuert. Wie ist die Deutsche Umwelthilfe in den Skandal involviert?

  • Die Deutsche Umwelthilfe hatte Ende 2020 bei Messungen an zwei Wohnmobilen auf Fiat Ducato-Basis „extrem hohe Stickoxidemissionen“ festgestellt. Die Messergebnisse seien, laut DUH, dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) übermittelt worden.
  • Im Mai 2021 habe das KBA der DUH in einem Schreiben bestätigt, bei eigenen Messungen ebenfalls „hohe Stickoxidemissionen aufgrund von Unzulässigkeiten“ bei Fiat Ducato-Modellen festgestellt zu haben. Das Bundesamt habe angekündigt, weitere Schritte zu prüfen.
  • Daraufhin habe die DUH weitere Abgasmessungen mit identischem Ergebnis bei sieben weiteren Wohnmobilen übermittelt und das KBA aufgefordert, tätig zu werden.
  • Als nach einem Jahr das KBA immer noch nicht aktiv wurde, reichte die DUH im Juni 2022 dann Beschwerde wegen Untätigkeit ein.
  • In der am 16. November 2022 eingereichten Klage am Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein wirft die Umwelthilfe dem KBA vor, "nicht gegen unzulässige Abschalteinrichtungen und massiv erhöhte Stickoxid-Emissionen bei Fiat-Wohnmobilen" vorgegangen zu sein. Dazu sei das KBA seit Inkrafttreten einer neuen EU-Verordnung im September 2020 als zuständige Marktüberwachungsbehörde verpflichtet. Die DUH will, dass FCA alle unzulässige Abschalteinrichtungen entfernen muss. Das KBA soll für die Entfernung der unzulässigen Abschalteinrichtungen auf dem deutschen Markt auch Sorge tragen, wenn die Typgenehmigung von einer Behörde eines anderen EU-Mitgliedstaat erteilt worden ist.
  • Das KBA wies den Vorwurf der Untätigkeit zurück. Als Marktüberwachungsbehörde untersuche das Amt "fortlaufend Fahrzeuge unterschiedlicher Hersteller".

Fazit: Die Deutsche Umwelthilfe macht mächtig Druck auf das Kraftfahrt-Bundesamt. Kommt sie mit der Klage durch und muss das KBA bei den Wohnmobilen handeln, besteht für die Verbraucher die Gefahr, dass die Fahrzeuge stillgelegt werden müssen. Daher ist es ratsam schnell gegen Fiat zu klagen. Rückenwind hat die DUH in den vergangenen Monaten vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) erhalten.  Der EuGH hat am 8. November 2022 in einem Urteil unterstrichen, dass das auch in Fiat-Motoren eingebaute Thermofenster zur Abgasregulierung illegal ist (Az.: C-873/19). Die meisten Dieselfahrzeuge ohne AdBlue regeln die Abgasreinigung temperaturabhängig durch das Thermofenster und halten so die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nicht ein. Nur der Harnstoff AdBlue garantiert nach gängiger Meinung die Einhaltung der Grenzwerte. Darüber hinaus entschied der EuGH, dass die DUH gegen Typgenehmigungen durch das KBA klagen darf.

Dr. Stoll & Sauer rät: Verbraucher sollten jetzt klagen

Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist die juristische Aufarbeitung des Abgasskandals bei VW, Mercedes und FCA/Stellantis in den vergangenen Monaten mit zahlreichen Urteilen am Europäischen Gerichtshof (EuGH) erneut ein großes Stück weitergekommen. Der Skandal ist noch nicht zu Ende. Die Chancen auf Schadensersatz sind weiter enorm gestiegen. Daher rät die Kanzlei vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen. 

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 40 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: +49 (7821) 923768-0
Telefax: +49 (7821) 923768-889
http://www.dr-stoll-kollegen.de

Ansprechpartner:
Dr. Ralf Stoll
Geschäftsführer
Telefon: +49 (7821) 9237680
Fax: +49 (7821) 923768889
E-Mail: Ralf.Stoll@dr-stoll-kollegen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel