Frauen mit Behinderungen besser vor Gewalt schützen
Frauen mit Behinderungen gehören zur Gruppe vulnerabler Personen, die geschlechtsspezifischer Gewalt im häuslichen Kontext und im sozialen Umfeld besonders ausgesetzt sind. Oft werden sie in besonderem Maß von Folgen dieser Gewalt belastet. Spezifische Lebensumstände, wie z.B. das Leben in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe oder Obdachlosigkeit können das Risiko für Gewalterfahrungen zudem noch erhöhen. Sich in diesen Fällen Hilfe zu verschaffen, gestaltet sich für Frauen mit Behinderungen deutlich schwerer: oftmals sind geeignete Angebote nicht bekannt oder nicht barrierefrei zugänglich.
Art. 16 Abs. 1 der UN-BRK (UN-Behindertenrechtskonvention) verpflichtet die Konventionsstaaten, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um Menschen mit Behinderungen vor jeder Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch, einschließlich ihrer geschlechtsspezifischen Aspekte, zu schützen. Um dieser Vorgabe angemessen nachzukommen, sind die verpflichtenden Gewaltschutzkonzepte partizipativ umzusetzen. Frauen mit Behinderungen brauchen ein auf ihre Vulnerabilität zugeschnittenes Hilfesystem mit barrierefreiem Zugang. Bauliche und technische Gegebenheiten sind davon ebenso umfasst, wie Sprachmittlung und die Sicherstellung einer diskriminierungsfreien und bedarfsgerechten Erreichbarkeit. Notwendig ist dafür die auskömmliche und nachhaltigen Finanzierung der Hilfen. Nur mit einem gesicherten Finanzierungskonzept ist es möglich, die spezifischen Bedürfnisse gewaltbetroffener Frauen mit Behinderungen angemessen im Hilfesystem zu berücksichtigen und einen barrierefreien Zugang zu garantieren.
In seinen „Empfehlungen zur Absicherung des Hilfesystems für von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Mädchen, Frauen und ihre Kinder“, die am 20. September 2022 vom Präsidium verabschiedet wurden, befasst sich der Deutsche Verein vertieft mit der Thematik:
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