Software

Industriespionage per Gesetz

Gerade für Unternehmen spielt die Datensicherheit eine besondere Rolle – dennoch setzen viele europäische Unternehmen US-Provider zum Hosting ihrer digitalen Infrastruktur ein oder nutzen US-Systeme wie Microsoft Teams oder Zoom.

Bei vermeintlich sicheren Rechenzentren in Deutschland oder der EU gehen viele Unternehmen davon aus, dass ihre Daten im Rahmen der europäischen Gesetzgebung geschützt sind. Ein riskanter Trugschluss, denn im Rahmen von US-Gesetzen wie FISA, dem CLOUD- oder USA PATRIOT-Act haben US-Geheimdienste umfangreiche Möglichkeiten, die Herausgabe von Daten zu erzwingen, auch wenn sich der Serverstandort in der Europäischen Union befindet. Nur wenn der Hauptsitz eines Unternehmens in der EU liegt, haben die USA keine Möglichkeit, die Daten abzugreifen.

Snowden hat längst aufgedeckt, dass der Geheimdienst über „Backdoors“ automatisiert Daten abgreift und Unternehmen auch zwingen kann, Daten herauszugeben, um sie letztlich in US-Datenbanken wie PRISM zu speichern.

Während europäische Unternehmen die Vorteile einer vollautomatischen Serverinfrastruktur wie AWS nutzen, fließen sensible personenbezogene Daten, aber auch schützenswerte Unternehmensinformationen, Patente und eigene Entwicklungen in die USA und können dort von den Geheimdiensten genutzt werden.

Europäische Unternehmen sollten daher darauf achten, dass sie keine Systeme nutzen, über welche ein Datentransfer in Drittstaaten wie die USA stattfindet, weil dort kein ausreichendes Datenschutzniveau vorhanden ist. Die Nutzung von US-Systemen kann sogar einen DSGVO-Verstoß darstellen, der in Deutschland mit hohen Bußgeldern geahndet wird.

Gerade im Rahmen von Videocalls oder auf Projektmanagementplattformen können sehr sensible Informationen in Drittstaaten wandern und dort sogar kommerziell verwendet werden.

Wichtig ist es deshalb, den Anbieter genau zu prüfen – denn es gibt leistungsfähige europäische Softwarelösungen wie alfaview, die 100 % DSGVO-konform genutzt werden können und Unternehmen Datensicherheit garantieren. Als deutsches Unternehmen unterliegt alfaview der deutschen und europäischen Gesetzgebung. Ein Zugriff durch US-Behörden über „Backdoors“ oder Gerichtsbeschlüsse ist nicht möglich.

Unternehmen sollte bewusst sein, dass Lösungen aus unsicheren Drittstaaten große Risiken bergen, und sich nach Alternativen aus der europäischen Union umschauen – denn eine Industriespionage per Gesetz ist im Rahmen des europäischen demokratischen Systems nicht möglich.

Über die alfaview gmbh

Die alfaview gmbh ist ein international agierendes Unternehmen mit Sitz in Karlsruhe. Als Anbieter der DSGVO-konformen und in Deutschland entwickelten Videokonferenzsoftware alfaview® stellt das Unternehmen der Öffentlichkeit eine stabile videobasierte Kommunikationssoftware zur Verfügung. Ob mit 20, 50, 100, 200 oder mehr Personen gleichzeitig, alfaview® bleibt immer lippensynchron und liefert Bild und Ton in hoher Qualität und das stabil und ohne Abbrüche, rund um die Uhr. alfaview® ist eine leicht zu bedienende kleine App mit maximalem Datenschutz und wird bereits seit über zehn Jahren erfolgreich im Bildungsbereich, in der Unternehmenskommunikation und bei Events eingesetzt.

Auch die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit bescheinigt alfaview® hundertprozentige DSGVO-Konformität. In ihrer im Februar 2021 durchgeführten Prüfung verschiedener Videokonferenzanbieter zeichnet sie alfaview® als einen der wenigen Anbieter mit den maximal zu erhaltenen vier grünen Ampeln aus. Sowohl auf der datenschutzrechtlichen als auch auf der technischen Ebene punktet alfaview® mit durchgehend grünen Ampeln.

www.alfaview.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

alfaview gmbh
Kriegsstr. 100
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 35450-450
Telefax: +49 (721) 35450-69
https://alfaview.com

Ansprechpartner:
Sonja Decker
Pressereferentin
Telefon: +49 (721) 35450-450
Fax: +49 (721) 3545069
E-Mail: sonja.decker@alfaview.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel