Verbraucher & Recht

Irreführende Werbung mit nachhaltig produzierter Kleidung

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  • Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat die Bekleidungsfirma Hunkemöller erfolgreich wegen irreführender Nachhaltigkeitswerbung verklagt.
  • Das Landgericht Bochum entschied, dass Werbeaussagen wie „Sustainable“ bzw. „nachhaltig“ irreführend sein können.
  • Um Verbrauchertäuschung zu vermeiden, bedarf es klarer Vorgaben.

Die Werbung der Bekleidungsfirma Hunkemöller mit den Begriffen „Sustainable“ oder „nachhaltig“ sowie mit dem Logo „TOGETHER TOMORROW SUSTAINABLE“ ist unzulässig. Das entschied das Landgericht Bochum in seinem Urteil von 12.07.2022 (Aktenzeichen I-14 O 43/22). Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hatte im April 2022 Klage eingereicht, weil Hunkemöller nach einer Abmahnung keine Unterlassungserklärung abgeben hatte. Das Landgericht Bochum bestätigte die Auffassung der Verbraucherzentrale, dass Werbeaussagen wie „nachhaltig“ und/oder „klimaneutral“ als besonders umweltschonend wahrgenommen werden, obwohl nicht sichergestellt ist, dass das Produkt aus nachhaltig produzierten Materialien besteht.

„Die Nachhaltigkeit von Produkten ist für die Mehrheit der Deutschen ein wichtiges Kaufkriterium. Werbung mit Umweltaspekten spielt daher bei vielen Unternehmen eine wichtige Rolle. Begriffe wie nachhaltig, klimaneutral oder umweltfreundlich sind jedoch gesetzlich nicht definiert“, so Miriam Raic, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale. „Um Verbrauchertäuschung zu vermeiden, bedarf es klarer Vorgaben.“

Hunkemöller selbst hatte in dem Verfahren damit argumentiert, Mitglied der Better Cotton Initiative zu sein. Diese Initiative fördert die Produktion nachhaltiger Baumwolle und setzt voraus, dass Mitgliedsunternehmen ihren Bedarf an Baumwolle mit mindestens 10 Prozent der so hergestellten Baumwolle decken. Dieser Anteil an nachhaltiger Baumwolle wird in der Lieferkette jedoch mit konventionell hergestellter Baumwolle vermischt. In welchen Kleidungsstücken diese „umweltfreundlichere“ Baumwolle am Ende tatsächlich steckt, ist vollkommen willkürlich. „Dass die als nachhaltig beworbenen Textilien überhaupt aus dieser umweltfreundlicheren Baumwolle bestehen, ist daher nicht sicher“, so Raic.

Informationen über faire Kleidung und die Bedeutung von Siegeln bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/umwelt-haushalt/nachhaltigkeit/faire-kleidung-das-bedeuten-die-siegel-7072

Über den Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist eine anbieterunabhängige, überwiegend öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation. Seit 60 Jahren informiert, berät und unterstützt sie Verbraucher:innen in Fragen des privaten Konsums und vertritt Verbraucherinteressen bei Politik, Unternehmen und Verbänden. Die Verbraucherzentrale hat 20 Mitgliedsverbände und rund 100 Mitarbeiter:innen. Vorstand ist Ulrike von der Lühe.

Arbeitsschwerpunkte sind Digitales und Verbraucherrecht, Versicherungen und Finanzdienstleistungen, Energie und Bauen, Lebensmittel und Ernährung sowie Gesundheit und Pflege. Anlaufstellen für persönliche Beratung sind sechs Beratungsstellen und acht Stützpunkte in Rheinland-Pfalz. Ratsuchende können sich auch telefonisch oder per E-Mail beraten lassen. Unter www.verbraucherzentrale-rlp.de bietet die Verbraucherzentrale vielfältige Informationen und Musterbriefe. Sie meldet sich auch auf Facebook, Instagram und Twitter zu Wort.

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