Neuerungen in der Kranken- und Pflegeversicherung
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Die Digitalisierung des Gesundheitssystems schreitet voran. Ab Neujahr müssen gesetzlich Versicherte eine AU nicht mehr in Papierform bei ihrem Arbeitgeber einreichen. Stattdessen rufen Arbeitgeber:innen die Bescheinigung elektronisch bei der zuständigen Krankenkasse ab. Das Ziel ist ein komplett papierloses Verfahren. Vorerst erhalten Arbeitnehmer:innen für ihre Unterlagen aber noch eine Version der AU als analogen Zettel.
Pflegeversicherung: Entlastung für große Familien angemahnt
Die Bundesregierung ist gefordert, ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen und damit Pflegeversicherte mit vielen Kindern zu entlasten.
Bisher wird lediglich zwischen Versicherten mit und ohne Kinder unterschieden. Kinderlose zahlen ab dem 23. Lebensjahr einen Zuschlag. Bis zum 31. Juli 2023 soll der Gesetzgeber die Regelung zugunsten kinderreicher Versicherter anpassen.
Pflege in Krankenhäusern: mehr Personal für bestimmte Stationen
Ab 2023 gelten drei neue sogenannte Personaluntergrenzen. Diese Grenzen legen verbindlich fest, wie viele Patientinnen und Patienten maximal von einer Pflegekraft betreut werden dürfen. So soll sichergestellt werden, dass Patientinnen und Patienten ausreichend versorgt sind. Erste Untergrenzengelten seit 2019, im kommenden Jahr kommen drei neue Bereiche hinzu: Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Rheumatologie und Urologie. Nach dieser Ausweitung gelten für etwa 90 Prozent aller Krankenhausfälle Personaluntergrenzen.
Mehr zu diesen und weiteren Neuerungen finden Sie auf der vdek-Homepage: https://www.vdek.com/politik/was-aendert-sich/gesundheitswesen-2023.html
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen über 1,4 Millionen Menschen in Rheinland-Pfalz versichern.
– Techniker Krankenkasse (TK)
– BARMER
– DAK-Gesundheit
– KKH Kaufmännische Krankenkasse
– hkk – Handelskrankenkasse
– HEK – Hanseatische Krankenkasse
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