Energie- / Umwelttechnik

Pilotgruppe legt Eckpunkte für die künftige Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU vor

Mit der neuen EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), werden zukünftig auch kapitalmarktorientierte kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) Nachhaltigkeitsinformationen im Sinne der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) offenlegen müssen. Mittelbar bestehen auch für zahlreiche andere KMU Nachhaltigkeitsberichtspflichten durch Anforderungen von Stakeholdern, wie etwa Banken, Versicherungen oder anderen Unternehmen in den Wertschöpfungsketten. Die von dem Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) und dem Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) ins Leben gerufene Pilotgruppe KMU-Reporting hat in einem Eckpunktepapier (PDF, englisch) Vorschläge für eine angemessene und handhabbare Gestaltung eines Standards und weiteren Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU erarbeitet, die am heutigen Mittwoch an die European Financial Advisory Reporting Group (EFRAG) übergeben werden. Zentral ist die Forderung nach im Vergleich zu den Vorgaben für große Unternehmen deutlich reduzierten, sorgfältig abgegrenzten und standardisierten Mindestberichtsanforderungen, die flexibel um weitere Nachhaltigkeitsinformationen ergänzt werden können.

Weitere Vorschläge sind vereinfachte Ansätze zur Ermittlung wesentlicher Berichtsinhalte, die Förderung von Unterstützungsstrukturen, wie beispielsweise der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) sowie die Durchführung von Field Tests zur Evaluierung und Weiterentwicklung des KMU-Standards. Ziel ist es, den Strukturen von KMU Rechnung zu tragen, in dem die Komplexität der Berichtsanforderungen und der entstehende Verwaltungsaufwand für KMU minimiert werden und den KMU hilfreiche Instrumente zur Erfüllung Anforderungen zur Verfügung zu stellen.

Prof. Alexander Bassen, Leiter der Pilotgruppe und RNE-Mitglied: „Bei der Erarbeitung des KMU-Standards und Leitlinien kommt es nun darauf an, die Balance zwischen Ambitionsniveau und Machbarkeit für KMU zu finden. Mit dem Eckpunktepapier hat die Pilotgruppe wichtige Vorschläge in diese Richtung erarbeitet. Standardisierte Mindestinformationen, die in ihrer Komplexität reduziert, aber mit den ESRS und weiteren zentralen Anforderungen verzahnt sind, können eine breite Anerkennung von Unternehmen und Nutzern der Informationen finden.“

In vier Eckpunkten werden Vorschläge für die Erarbeitung von KMU-Standards, Leitlinien und Unterstützungsstrukturen für deren Anwendung dargelegt. Zentral ist die Forderung nach der Fokussierung auf standardisierte, abgegrenzte und reduzierte Berichtsanforderungen, um den begrenzten finanziellen und personellen Mitteln von KMU Rechnung tragen zu können. Diese allgemein akzeptierten Mindestanforderungen können im Sinne eines modularen Ansatzes auf freiwilliger Basis um weitere Nachhaltigkeitsinformationen individuell ergänzt werden. So können KMU auf zusätzliche Informationsbedürfnisse wichtiger Stakeholder wie z.B. Banken, Versicherungen, Kund*innen oder auch Lieferant*innen besser reagieren. Die so definierten Mindestanforderungen müssen dabei möglichst kompatibel mit den umfangreichen in der EU und national bereits bestehenden Nachhaltigkeitsberichtsanforderungen einerseits und den Berichtsanforderungen für große, direkt von der CSRD betroffene Unternehmen, den ESRS, sein und Schnittmengen mit internationalen Anforderungen, etwa des International Sustainability Standards Boards (ISSB) schaffen. Durch eine möglichst hohe Kompatibilität kann der Berichtsaufwand für KMU weiter reduziert werden.

Weitere Vorschläge der Pilotgruppe betreffen die Notwendigkeit für die Schaffung von Unterstützungsstrukturen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Insbesondere Tools für die Risikoanalyse, Datenerhebung und Musterformulare zur Erstellung einer Wesentlichkeitsanalyse können angesichts limitierter Ressourcen hilfreich sein. Etablierte Instrumente wie der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK), den bereits mehr als 900 Unternehmen nutzen, können für viele KMU als Good-Practice-Ansatz berücksichtigt werden.

Die Pilotgruppe empfiehlt darüber hinaus die Durchführung von Field Tests zur Evaluierung der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU hinsichtlich der Umsetzbarkeit und Auswirkungen auf die Unternehmen, um eine möglichst praktikable Gestaltung zu gewährleisten. Begrenzte Ressourcen von KMU können auch die Möglichkeiten zur elektronischen Bereitstellung von Nachhaltigkeitsinformationen betreffen. Aus Sicht der Pilotgruppe ist es daher essenziell, dass KMU einfache digitale Lösungen zur Verfügung gestellt werden. Auch hier kann der DNK ein Bezugspunkt für zu schaffende Infrastrukturen auf EU-Ebene und in den Ländern sein, insbesondere mit Blick auf Schnittstellen mit dem European Single Access Point (ESAP).

Das Eckpunktepapier geht zurück auf die im Rahmen der Kooperationsvereinbarung des  DRSC und des RNE initiierte Pilotgruppe KMU-Reporting. Diese setzt sich aus erfahrenen Vertreter*innen aus KMU und verschiedenen Stakeholdergruppen der KMU-Nachhaltigkeitsberichterstattung zusammen. Im Rahmen der Kooperation sollen Unternehmen bei der Umsetzung neuer gesetzlichen Anforderungen an die Berichterstattung unterstützt werden.

Über die Rat für Nachhaltige Entwicklung, Geschäftsstelle c/o GIZ GmbH

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