Prämie für bestandene Meisterprüfung
Um die Meisterprämie zu erhalten, müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller neben dem vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antrag auch ihr Meisterprüfungszeugnis einreichen. Außerdem muss nachgewiesen werden, dass der Hauptwohnsitz oder die Arbeitsstätte zum Zeitpunkt der Ergebnisfeststellung in Baden-Württemberg lag.
Die nächste Einreichungsfrist der Anträge endet am 30. Mai 2023. Die Handwerkskammer meldet anschließend die eingegangenen Anträge dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Wer bis zu diesem Datum sein Meisterprüfungszeugnis erhält und alle weiteren Voraussetzungen erfüllt, kann alle wichtigen Unterlagen direkt auf der Website der Handwerkskammer unter
www.hwk-mannheim.de/meisterpraemie hochladen und die Meisterprämie beantragen.
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