„Schulgesetz nicht brechen – Lehrkräfte einstellen!“
Um die entstehenden Mehrbedarfe an zwei Stellen im System (bei den internationalen Vorbereitungsklassen/IVK und im Regelsystem, das die Kinder und Jugendlichen aus den IVK übernimmt) zu decken, plant die Behörde, die im Schulgesetz vorgegebene Obergrenze von 19 bzw. 23 Kindern in der Grundschule zu überschreiten. Auch in den Klassen sechs bis zehn wird die Obergrenze der Schüler*innenzahl überschritten, statt die Mehrbedarfe durch die Einstellung weiterer Lehrkräfte auszugleichen.
„Die GEW Hamburg begrüßt grundsätzlich die Maßnahmen der Schulbehörde zur Beschulung geflüchteter ukrainischer Kinder und Jugendlicher. Wichtig bleibt der GEW, dass zusätzliche Ressourcen für diese Aufgabe bereitgestellt werden und diese zusätzliche Herausforderung nicht auf Kosten des regulären und inklusiven Unterrichts bewältigt werden muss. Genau dies ist nun zu befürchten“, so Sven Quiring, Vorsitzender der GEW Hamburg. „Eine Erhöhung der Klassengrößen lehnen wir ab, um die Lern- und Arbeitsbedingungen nicht noch weiter zu verschlechtern. Hier sind Einstellungen nötig! Es werden darüber hinaus weitere Fachkräfte gebraucht, insbesondere im Bereich Schulsozialarbeit und Schulpsychologie sowie für die Sprachbildung. Insbesondere ist uns die Verstetigung der Mittel wichtig. Die Politik muss akzeptieren, dass der Fachkräftemangel in Schulen und Kitas auch in Hamburg angekommen ist.“
Die Ankündigung der Schulbehörde, dass die Internationalen Vorbereitungsklassen (IVK) künftig auf mehr Hamburger Schulen verteilt werden, begrüßt die GEW. Eine hohe Bedeutung hat dabei die schnelle Integration in Regelklassen. Zudem sollten Stadt und Behörde die Anerkennung ausländischer Lehramts-Abschlüsse deutlich erleichtern, um auch mehr Muttersprachlerinnen und Muttersprachler in die Schulen bringen.
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