Sollen wir behandeln oder Atteste ausstellen?
Um kurzfristig Abhilfe zu schaffen, bittet Dr. Freßle und die KVBW die Eltern, die Praxen nur in dringenden Fällen aufzusuchen. „In aller Regel bedürfen die Kinder, die aktuell von einem Infekt betroffen sind, keine medizinische Hilfe. Einen Corona-Schnelltest können die Eltern zu Hause machen. Und dann reichen die üblichen Maß-nahmen bei Erkältungen und Atemwegsinfekten aus: Schonung, gegebenenfalls Nasenspray, viel trinken.“ Der stv. Vorstandsvorsitzende der KVBW, Dr. Johannes Fechner, verwies darauf, dass Eltern nur in bestimmten Fällen ein ärztliches Attest für die Schule / die Kita benötigen. „Hier gibt es klare gesetzliche Regeln. Danach müssen Eltern ein Attest erst dann vorlegen, wenn das Kind mehr als zehn Tage nicht die Schule gehen kann. Bei Kitas gibt es überhaupt keine gesetzliche Pflicht für ein Attest, der Kitabesuch ist schließlich freiwillig.
Leider wird uns häufig berichtet, dass viele Schulen und Kitas davon abweichen. Das ist nicht zulässig und belastet die ohnehin knappen Kapazitäten in den Praxen, die aktuell dringend anders benötigt werden.“ Aus Sicht von Dr. Freßle sollten auch Toleranzgrenzen für Vorsorgeuntersuchen (U-Untersuchungen) aktuell ausgesetzt werden. Denn nach den aktuellen Regelungen muss eine U-Untersuchung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes erfolgen. „Natürlich wollen wir nicht die Prävention gegen die Notfallversorgung ausspielen, langfristig sprechen wir uns nicht dafür aus. Zumal wir damit rechnen müssen, dass die Nachholung zu einem späteren Zeitpunkt dann geballt kommt. Aber es ist medizinisch vertretbar angesichts der derzeitigen Lage.“ Dr. Fechner erläuterte, dass dafür auf Bundeseben die formalen Voraussetzungen geschaffen werden müssten. „Wir sind hier auf Bundeseben aktiv, um schnell die Voraussetzungen dafür zu schaffen.“
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