Stadtwerke Augsburg empfehlen: Wasserleitungen und -zähler vor Frost schützen
Angesichts der anhaltend tiefen Temperaturen empfehlen die Stadtwerke Augsburg (swa), die Wasserleitungen und -zähler im Keller ausreichend vor Frost zu schützen. Das gilt für analoge Wasseruhren genauso wie für digitale Wasserzähler. So sollen Kellerfenster unbedingt geschlossen werden. Ist der Raum dennoch sehr kalt, sollten der Zähler sowie die Wasserrohre isoliert werden. Wer auf Nummer sichergehen möchte, kann den Raum, in dem sich der Zähler befindet, frostfrei beheizen. Gibt es in dem Raum keine Heizmöglichkeit, kann ein elektrischer Frostwächter installiert werden. Wasserleitungen ins Freie, etwa zu einem Wasserhahn zum Gartengießen, sollten schon vor Einsetzen der Frostperiode entleert worden sein.
Bei Frostschäden am Zähler, etwa einem gesprungen Sichtglas, sollten unverzüglich die Stadtwerke informiert werden, Telefon: 0821 /6500-6655. Für Frostschäden am Wasserzähler müssen die jeweiligen Hauseigentümer aufkommen. Bei eingefrorenen Wasserleitungen sollte unverzüglich ein Installateur beauftragt werden, um Schäden an den Leitungen zu vermeiden.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Stadtwerke Augsburg Holding GmbH
Hoher Weg 1
86152 Augsburg
Telefon: +49 (821) 6500-0
Telefax: +49 (821) 324-5027
http://www.stawa.de
Ansprechpartner:
Jürgen Fergg
Pressesprecher
Telefon: +49 (821) 6500-8046
Fax: +49 (821) 6500-8097
E-Mail: juergen.fergg@sw-augsburg.de
Pressesprecher
Telefon: +49 (821) 6500-8046
Fax: +49 (821) 6500-8097
E-Mail: juergen.fergg@sw-augsburg.de
Weiterführende Links
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.