Testlücke gefährdet die Sicherheit von Pflegebedürftigen
„Bis April bestellen, aber nur bis Februar zahlen – so geht es nicht. Es ist völlig unverständlich, dass die Testpflicht für die Pflegeheime nach dem Infektionsschutzgesetz bis zum 07. April gilt, die Kosten laut Testverordnung aber nur bis zum 28. Februar übernommen werden – hier entsteht eine gefährliche Testlücke. Wer soll denn die Tests nach dem 28. Februar bezahlen – die Pflegebedürftigen, deren Eigenbeiträge ohnehin schon steigen? Oder die Heime, die schon die drastisch gestiegenen Energie-, Lebensmittel- und Personalkosten schultern müssen? Diese Behandlung haben die Pflegebedürftigen und die Betreiber von Heimen nicht verdient.
Die Ampel-Regierung muss das Problem schnell lösen und die Testlücke schließen: Der Bundesgesundheitsminister muss dem Bundesfinanzminister klar machen, dass die Gesundheit der Pflegebedürftigen kein Sparposten ist. Die Unternehmen brauchen Planbarkeit und die Pflegebedürftigen müssen geschützt werden.“
Der Arbeitgeberverband Pflege e.V. (AGVP) ist seit 2009 die politische, wirtschaftliche und tarifliche Interessensvertretung von 955 Mitgliedsunternehmen mit rund 80.000 Beschäftigten in der Altenpflege.
Als starkes Bündnis gestaltet der AGVP gemeinsam mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) in der für fünf Jahre berufenen Pflegekommission die Arbeitsbedingungen und Löhne für die Altenpflege.
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