VARTA verabschiedet Grundsatzerklärung für Menschenrechte und unterzeichnet UN Global Compact
Die VARTA AG und die mit ihr verbundenen Unternehmen verpflichten sich zur Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten, zur Stärkung der Menschenrechte und zur Ermöglichung von Abhilfe für Betroffene im Falle von festgestellten Menschenrechtsverletzungen. Das gilt für alle Geschäftsbereiche an allen Standorten und in den Wertschöpfungsketten. Im eigenen Geschäftsbereich berücksichtigt VARTA diese Werte sowohl im operativen Geschäft als auch bei außergewöhnlichen Aktivitäten, wie zum Beispiel bei Bauprojekten. Mit der Verabschiedung der Erklärung erfüllt das Technologieunternehmen auch eine Anforderung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
„VARTA nimmt die Einhaltung und Überwachung der menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten ernst. Aus diesem Grund liegt die Gesamtverantwortlichkeit zur strategischen Ausrichtung für die Einhaltung und Überwachung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten beim Vorstand. Mit der Erklärung, die auf international anerkannten Rahmenwerken beruht, haben wir eine verbindliche Grundlage geschaffen, auf die wir in den nächsten Jahren bauen werden. Wir haben die Werte und Prinzipien als Richtlinie für verantwortungsvolles Handeln in der VARTA AG in unserem Verhaltenskodex verankert und sowohl in die Einkaufsbedingungen also auch in den VARTA Supplier Code of Conduct integriert“, sagt Rainer Hald, Chief Technology Officer der VARTA AG.
Hinweise zu Fehlverhalten und Verletzungen der Sorgfaltspflichten können anonym über ein allgemein zugängliches Hinweisgebersystem eingereicht werden. Die Umsetzung menschenrechts- und umweltbezogener Sorgfaltspflichten ist ein kontinuierlicher Prozess, welcher regelmäßig überprüft und bei Bedarf überarbeitet wird.
Die Grundsatzerklärung Menschenrechte ist auf der Website der VARTA AG veröffentlicht.
Mit dem Beitritt zum UN Global Compact zeigt das weltweit tätige Unternehmen aus Ellwangen (Baden-Württemberg) die strategische Verankerung einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Unternehmensführung. Auf der Grundlage von zehn universellen Prinzipien und den 17 Sustainable Development Goals (SDG) verfolgt der UN Global Compact die Vision einer inklusiveren und nachhaltigen Wirtschaft. VARTA unterstützt die relevanten SDGs und hat diese in die Unternehmensführung fest integriert. Darüber hinaus ist VARTA mit CTO Rainer Hald Teil des „SDG Ambition Accelerator“ vom UN Global Compact. Das Programm widmet sich der strategischen Priorisierung von Maßnahmen und Zielsetzungen von Unternehmen zur Erreichung der SDGs.
Die VARTA AG produziert und vermarktet ein umfassendes Batterie-Portfolio von Mikrobatterien, Haushaltsbatterien, Energiespeichersystemen bis zu kundenspezifischen Batterielösungen für eine Vielzahl von Anwendungen, und setzt als Technologieführer in wichtigen Bereichen die Industriestandards. Als Muttergesellschaft der Gruppe ist sie in den Geschäftssegmenten „Lithium-Ion Solutions & Microbatteries“ und „Household Batteries“ tätig.
Das Segment „Lithium-Ion Solutions & Microbatteries“ fokussiert sich auf das Mikrobatterien-, Lithium-Ionen-CoinPower-, Lithium-Ionen-Rundzellen (Lithium-Ion Large Cells) sowie auf das Lithium-Ionen-Batteriepack-Geschäft. Durch intensive Forschung und Entwicklung setzt VARTA in vielen Bereichen der Lithium-Ionen-Technologie und bei Mikrobatterien weltweite Maßstäbe und ist so anerkannter Innovationsführer in den wichtigen Wachstumsmärkten der Lithium-Ionen-Technologie sowie bei primären Hörgerätebatterien. Das Segment „Household Batteries“ umfasst das Batteriegeschäft für Endkunden, darunter Haushaltsbatterien, Akkus, Ladegeräte, Portable Power (Power Banks) und Leuchten sowie Energiespeicher.
Der VARTA AG Konzern beschäftigt derzeit nahezu 4.700 Mitarbeiter. Mit fünf Produktions- und Fertigungsstätten in Europa und Asien sowie Vertriebszentren in Asien, Europa und den USA sind die operativen Tochtergesellschaften der VARTA AG derzeit in über 75 Ländern weltweit tätig.
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