Verstorbenen Kindern gedenken – verwaisten Familien helfen
„Jährlich sterben hierzulande 5.000 Kinder an einer lebensverkürzenden Erkrankung. Die Begleitung der Eltern und Geschwisterkinder schon vor und sehr intensiv auch nach dem Tod des Kindes ist eine der unentbehrlichen Hilfen, die unsere Mitgliedseinrichtungen leisten“, sagt Franziska Kopitzsch, Geschäftsführerin vom Bundesverband Kinderhospiz. Diese Unterstützung ist systemrelevant, denn „die Trauer über den baldigen Verlust eines Kindes und letztendlich den Verlust des Kindes zu bewältigen, ist ein schmerzhafter Prozess, ganze Familiensysteme sind davon betroffen“, sagt Kopitzsch.
Was kaum jemand weiß: Mit dem Tod eines Kindes enden die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen und die Hilfe der Kinderhospizeinrichtung werden nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt. Doch gerade ab dem Moment kommt es weiter auf professionelle Unterstützung an: „Wir würden uns wünschen, dass die Versorgung betroffener Familien über den Tod eines Kindes hinausgeht. Bislang werden die Kinderhospizeinrichtungen mit dieser Aufgabe alleine gelassen und die Kosten für die Trauerbegleitung durch Spenden getragen“, erklärt Kopitsch.
50.000 Familien mit einem lebensverkürzend erkrankten Kind gibt es in Deutschland. Kinderhospizeinrichtungen betreuen schwerstkranke Kinder und ihre Familien ein Leben lang und sind auch nach dem Tod eines Kindes für sie da. Sie bieten u. a. seelsorgerische Betreuung und Hilfe für trauernde Geschwisterkinder. Die Idee des Kerzenleuchtens wurde 1996 von einem amerikanischen Verein verwaister Eltern initiiert. Durch die Zeitverschiebung von jeweils einer Stunde erlöschen die Kerzen in einer Zeitzone und werden in der nächsten entzündet. Dadurch entsteht der Eindruck einer weltweiten Lichterwelle.
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