Wohngeld für Pflegebedürftige
- Mit dem neuen Wohngeld-Plus-Gesetz hat die Bundesregierung den Anspruch auf Wohngeld reformiert und erweitert.
- Auch Menschen, die in einem Pflegeheim wohnen, können einen Anspruch auf Wohngeld haben.
- Das Wohngeld muss beantragt werden.
Vor dem Hintergrund der steigenden Energiepreise hat die Bundesregierung das Wohngeld-Plus-Gesetz beschlossen. Es soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Damit erhöht die Bundesregierung das Wohngeld und den Kreis der Anspruchsberechtigten. Auch Menschen in Pflegeheimen können davon profitieren.
Zahlreiche Bewohner:innen von Pflegeheimen müssen wegen gestiegener Energiepreise aktuell höhere Heimkosten finanzieren. Häufig wissen sie nicht, wie sie diese aufbringen sollen. „Vielen ist nicht bekannt, dass auch Menschen in Pflegeheimen einen Anspruch auf Wohngeld haben können, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind“, so Silke Lachenmaier, Pflegerechtsberaterin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Um Wohngeld zu erhalten, dürfen keine anderen Sozialleistungen, wie beispielsweise Hilfe zur Pflege, bezogen werden.“ Die Höhe des Anspruchs hängt zudem von der Höhe des Einkommens, des Vermögens, der Miethöhe sowie der Anzahl der zu berücksichtigen Haushaltsmitglieder ab. Da die Miethöhe im Heimvertrag und in den Heimrechnungen nicht als eigenständige Kostenposition ausgewiesen wird, muss sie beim Pflegeunternehmen erfragt werden.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass das Wohngeld nur auf Antrag gewährt wird. Sie empfiehlt daher, möglichst frühzeitig einen Antrag bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde zu stellen. In Rheinland-Pfalz ist dies in allen kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung, in allen übrigen Gemeinden und Städten die jeweilige Kreisverwaltung.
„Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt“, so Lachenmaier. Sie rät, rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums einen neuen Antrag zu stellen, damit die Zahlung des Wohngeldes nicht unterbrochen wird.
Ausführliche Informationen zum Wohngeld sind auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zu finden unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/wohngeld-wer-es-bekommt-und-wie-sie-es-beantragen-78141
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist eine anbieterunabhängige, überwiegend öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation. Seit 60 Jahren informiert, berät und unterstützt sie Verbraucher:innen in Fragen des privaten Konsums und vertritt Verbraucherinteressen bei Politik, Unternehmen und Verbänden. Die Verbraucherzentrale hat 20 Mitgliedsverbände und rund 100 Mitarbeiter:innen. Vorstand ist Ulrike von der Lühe.
Arbeitsschwerpunkte sind Digitales und Verbraucherrecht, Versicherungen und Finanzdienstleistungen, Energie und Bauen, Lebensmittel und Ernährung sowie Gesundheit und Pflege. Anlaufstellen für persönliche Beratung sind sechs Beratungsstellen und acht Stützpunkte in Rheinland-Pfalz. Ratsuchende können sich auch telefonisch oder per E-Mail beraten lassen. Unter www.verbraucherzentrale-rlp.de bietet die Verbraucherzentrale vielfältige Informationen und Musterbriefe. Sie meldet sich auch auf Facebook, Instagram und Twitter zu Wort.
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