Akademische Standards bei Seiten- und Quereinstieg ins Lehramt nicht verhandelbar
„Wir brauchen bei der schulischen Qualität keinen Wettbewerb nach unten. Wir erwarten, dass sich Senatorin Busse als KMK-Präsidentin für die länderübergreifende Sicherung der bestehenden Qualifizierungsstandards im Bereich des Lehramts einsetzt“, erklärt die Bundesvorsitzende des Deutschen Philologenverbandes, Prof. Dr. Susanne Lin-Klitzing. In mehreren Bundesländern werden derzeit Gesetzentwürfe vorbereitet, die für Seiten- und Quereinsteigende im Kontext der entsprechenden Besoldungsgruppen lediglich einen Bachelorabschluss als akademische Endqualifikation für Lehrkräfte an Schulen vorsehen – statt wie bisher Master oder Staatsexamen. „Wer als Lehrkraft das Abitur abnimmt, braucht einen Masterabschluss bzw. das Staatsexamen als akademische Voraussetzung“, so Lin-Klitzing. „Bei Seiten- und Quereinsteigern in den Schuldienst die gebotenen Qualitätsansprüche zu verringern, schadet Schülerinnen und Schülern! Wir erwarten, dass die Kultusministerkonferenz diese Niveauabsenkung für die Lehrkräftebildung nicht zulässt.“
Der Deutsche Philologenverband und die Hochschulrektorenkonferenz fordern die KMK auf, die von ihr selbst festgelegten Mindestanforderungen nicht aufzugeben und keine Entwertung des Masterabschlusses und des Zweifächerstudiums für das schulische Lehramt zuzulassen.
„Jede Phase der Lehrkräftebildung hat ihre spezifische Funktion“, betont HRK-Präsident Prof. Dr. Peter-André Alt. „So findet die wissenschaftsbasierte Grundlegung professioneller Kompetenzen und deren erste reflektierte Anwendung ebenso an der Hochschule statt wie die wissenschaftlich fundierte Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften. In einer Zeit, in der zudem Interdisziplinarität und der Umgang mit unterschiedlichen Fachkulturen im Studium zum Alltag geworden sind, ist der Rückfall von einem Zwei-Fach- auf ein Ein-Fachstudium für das Lehramt ein Rückschritt“, so Alt weiter. Eine qualitätsgesicherte, akademische Lehrkräftebildung mit hohem wissenschaftlichem Anspruch für alle Lehrkräfte sei für die Herausforderungen des schulischen Bildungsauftrags unerlässlich – unabhängig davon, welcher Einstieg in die Profession des Lehrers oder der Lehrerin jeweils gewählt wird. Die HRK hat sich diesbezüglich bereits 2020 zu den Qualitätsparametern eines Seiten- und Quereinstiegs in das Lehramt geäußert.
HRK und Deutscher Philologenverband sind sich einig: Quer- und Seiteneinsteigende an den Schulen benötigen eine anspruchsvolle, wissenschaftsorientierte und pädagogische Nachqualifikation an lehrerbildenden Universitäten und Hochschulen. Fachwissenschaft und Fachdidaktik für zwei kombinierbare Unterrichtsfächer müssen dabei auf konsekutivem Masterniveau miteinander verzahnt werden und sich ein angemessenes Referendariat zur Expertise-Entwicklung anschließen. Dies kann für Quer- und Seiteneinsteigende modular und den Unterricht begleitend erfolgen. Die Kultusministerkonferenz muss hier nach Auffassung der beiden Verbände unbedingt ihre Verantwortung für eine hohe Bildungsqualität und Bildungsgerechtigkeit wahrnehmen.
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