Baden-Württemberg: Gesetzentwurf für neuen Vergabemindestlohn
Kernelement des Vorschlags ist die Koppelung des Vergabemindestlohnes an die Einstiegsstufe des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder. Das wären laut dem wirtschaftspolitischen Sprecher Boris Weirauch derzeit 13,13 Euro brutto und hätte den Vorteil, dass die Tarifparteien diesen Lohn bestimmen würden. Gleichzeitig soll das Gesetz schon für Aufträge ab 10.000 Euro gelten, nicht wie bisher ab 20.000 Euro. Eine Kontroll- und Berichtspflicht für die Kommunen ist außerdem vorgesehen.
Die Regierungsparteien warnten vor einem mehr an Bürokratie, da die Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen schon jetzt zu wünschen übrigließe. Laut Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut arbeite die Regierung an einer Novelle, die „rechtssicher, schlank und bürokratiearm“ sei.
Der Gesetzesvorschlag wurde in den Wirtschaftsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.
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