Bayerisches Dachdeckerhandwerk: Seit 1. Januar 2023 erhebliche Steuervorteile für PV-Anlagen
Der neue Steuersatz von 0 Prozent erlaubt den ausführenden Betrieben wie bisher die Geltendmachung der von ihnen beim Einkauf bezahlten Vorsteuer. Bei der Rechnung an den Endkunden werden jedoch 0 % Mehrwertsteuer ausgewiesen.
Ebenso erfreulich ist die Steuervereinfachung rückwirkend ab 1.1.2022 und für künftige PV-Anlagen. Wenn bestimmte Maximalgrößen nicht überschritten werden, ist für die Netzeinspeisung keine Einkommens- und Umsatzsteuererklärung mehr nötig.
Preißinger weist auf einen weiteren Vorteil für Privatpersonen hin: Nach § 35 a EkStG sind pro Jahr Handwerkerleistungen (Lohnanteil) zu 20 % direkt von der Einkommensteuer abziehbar. Dies beinhaltet auch die sonst übliche Mehrwertsteuer. Da diese jedoch im Falle der Neuregelung bei der Montage von PV-Anlagen entfällt, ist der absetzbare Lohnanteil faktisch entsprechend höher.
Das Bayerische Dachdeckerhandwerk – Landesinnungsverband – vertritt als berufsständische Organisation rund 450 Dachdecker-Fachbetriebe in den elf angeschlossenen Dachdecker-Innungen in Bayern. Sitz des Verbandes ist in München.
Bayerisches Dachdeckerhandwerk Landesinnungsverband
Ehrenbreitsteiner Straße 5
80993 München
Telefon: +49 (89) 143409-0
Telefax: +49 (89) 143409-19
http://www.dachdecker.bayern
HF.Redaktion Harald Friedrich
E-Mail: hf.redaktion@t-online.de