Energie- / Umwelttechnik

Beschwerden zu Rufnummernmissbrauch auf konstant hohem Niveau

Die Bundesnetzagentur erhielt im Jahr 2022 insgesamt 150.363 schriftliche Beschwerden wegen Rufnummernmissbrauchs. Das Beschwerdeaufkommen verbleibt damit auf einem ähnlich hohen Niveau wie in den Vorjahren (2021: 155.868 Beschwerden).

„Die Zahl der Verbraucherbeschwerden wegen Rufnummernmissbrauchs ist auch im Jahr 2022 auf konstant hohem Niveau. Die Themenvielfalt der Beschwerden ist nach wie vor groß und befindet sich ständig im Wandel“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Wir schützen Verbraucherinnen und Verbraucher konsequent vor illegalen Geschäftsmodellen und unberechtigten Kosten.“

Konsequente Maßnahmen 

Zur Bekämpfung des Rufnummernmissbrauchs hat die Bundesnetzagentur im Jahr 2022 1.446 Rufnummern abgeschaltet. Zu 3.697 Rufnummern hat die Bundesnetzagentur Fakturierungs- und Inkassierungsverbote verhängt, wodurch Verbraucherinnen und Verbraucher keine unberechtigten Kosten in Rechnung gestellt bzw. abgebucht werden konnten.

Die Anordnung von Rufnummernabschaltungen erfolgte vornehmlich in Fällen, in denen sich Betroffene über unerwünschte Kurznachrichten oder Werbefaxe, belästigende Anrufversuche, falsche Pop-Up-Fehlermeldungen sowie Fake-Hotlines beschwerten. Durch die Abschaltungen ist eine weitere Nutzung der Rufnummern für missbräuchliche Zwecke ausgeschlossen. 

Fakturierungs- und Inkassierungsverbote wurden insbesondere in Fällen erlassen, in denen durch Hacking von Routern oder Telefonanlagen kostenpflichtige Verbindungen und somit unrechtmäßige Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher generiert wurden. 

Große Themenvielfalt

Die Beschwerdegründe sind äußerst vielfältig und haben ständig wechselnde Schwerpunkte. Beschwerte sich 2021 noch der größte Teil der Verbraucherinnen und Verbraucher wegen SMS-Spam, hatten im Jahr 2022 die meisten Beschwerden das Thema Rufnummernmanipulation zum Inhalt. Der Gesetzgeber hat hier aber den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich verbessert. Seit Dezember 2022 dürfen u. a. bei Anrufen aus ausländischen Netzen keine deutschen Rufnummern als fingierte Nummern der Anrufenden angezeigt werden. Hiervon ausgenommen sind Mobilfunkrufnummern im internationalen Roaming. Damit sollen Verbraucherinnen und Verbraucher Anrufen mit einer deutschen Rufnummer wieder mehr Vertrauen schenken können.

Alle Maßnahmen der Bundesnetzagentur werden fortlaufend unter www.bundesnetzagentur.de/massnahmenliste veröffentlicht.

Rufnummernmissbrauch melden

Für die Verfolgung von Rufnummernmissbrauch ist die Bundesnetzagentur auf Hinweise von Verbraucherinnen und Verbrauchern angewiesen. Zur Einreichung einer Beschwerde stellt die Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite eine Reihe von Online-Formularen zur Verfügung, die an die jeweilige Fallkonstellation angepasst sind und in denen gezielt nach den Informationen gefragt wird, die zur weiteren Ermittlung des Sachverhalts und ggf. für den Erlass von Maßnahmen benötigt werden. Verbraucher sollten daher nach Möglichkeit stets den Weg der Beschwerde über das passende Online-Formular wählen. 

Die Online-Formulare sowie weitere Informationen zum Thema Rufnummernmissbrauch finden Sie unter www.bundesnetzagentur.de/aergermitrufnummern.

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