Corona-Besuchsregelung im CTK aufgehoben
„Die Corona-Pandemie normalisiert sich in allen Bereichen, so auch bei uns im Klinikum. Infolge dessen konnten wir jetzt guten Gewissens die Entscheidung treffen, Besuche wieder in dem Umfang wie vor der Pandemie zuzulassen. Wir freuen uns, dass die Zeit der Beschränkungen für unsere Patientinnen und Patienten damit ein Ende hat“, so Dr. med. Götz Brodermann, CTK-Geschäftsführer.
Die Regelung gilt ab sofort. Wir müssen aber darauf hinweisen, dass nach dem aktuell geltenden Infektionsschutzgesetz bis zum 7. April 2023 die Masken- und Testpflicht aufrecht erhalten bleibt. D.h. alle Besucher müssen eine FFP2-Maske tragen. Ebenso ist ein negativer Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden, erforderlich. Dieser muss auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bereits seit Anfang des Jahres werden wieder planbare Operationen und Behandlungen durchgeführt. Mit der Aufhebung der Besuchseinschränkungen ist das CTK zudem in den kompletten Regelbetrieb zurückgekehrt. D.h. es findet auch kein interner Krisenstab mehr statt.
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