Kunst & Kultur

Dummheit des Jahres 2022 gesucht

Die Dummheit stirbt nie aus. Dies darf wohl als eine der wenigen sicheren Wahrheiten gelten. In gewissem Sinn war die Aufklärung im 18. Jahrhundert nichts anderes als ein Kampf gegen die Dummheit. Ob die Vernunft seither entscheidende Fortschritte gemacht hat, wäre noch sehr die Frage. Die Dummheit scheint zu immer neuen Höchstformen aufzulaufen. Das Gleimhaus Halberstadt fragt im Rückblick auf 2022 wieder nach der „Dummheit des Jahres“, um damit Aufschlüsse über unsere Zeit und über den Stand der Aufklärung zu gewinnen. Das Haus versteht sich als „Museum der deutschen Aufklärung“ und betrachtet dabei auch die Dummheit als eines seiner zentralen Themen.
Dummheit kann sprach- und hilflos machen. Gerade hiergegen kann es helfen, ihr ins Auge zu blicken. Wäre die Frage nach der Skrupellosigkeit oder auch der Unmenschlichkeit des Jahres 2022, so könnte es wohl nur eine einzige Antwort geben. Auch der Dummheit sind keine Grenzen gesetzt, aber die Antworten auf die Frage nach ihr könnten vielfältiger ausfallen. Was Dummheit ist, scheint allerdings nur auf den ersten Blick klar zu sein: ein Mangel an Überlegung, ein Hang zu Gier und Wichtigtuerei. Bei näherer Betrachtung ist sie auch durch die Überbewertung des Gefühlten über das Erkennbare gekennzeichnet.
Bei alledem ist sie schwierig zu festzustellen, da sie im Auge des Betrachters liegt. So entzieht sich die eigene Dummheit der Wahrnehmung, ähnlich wie der eigene Geruch. Der Dumme neigt besonders dazu, andere für dumm zu halten. Sich selbst hält er für klug, da er in seiner Dummheit seine Beschränktheit nicht zu erkennen vermag.
Die Frage nach der „Dummheit des Jahres 2022“ ist also anspruchsvoll. Das Gleimhaus erbittet Vorschläge mit einer sehr knappen Erläuterung bis zum 29. Januar an die Adresse gleimhaus@halberstadt.de. Das Amt der Jurorin übernimmt die österreichische Psychiaterin Heidi Kastner. Kastner ist eine der profundesten Expertinnen für Gerichtspsychiatrie und Autorin eines Buches über die Dummheit (Dummheit, Kremayr & Scheriau, Wien 2021), auch wenn diese an sich nicht strafbar ist, obwohl sie dem einzelnen und der Gesellschaft erheblichen Schaden zufügen kann.
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