Fehlender Masernschutz?
Hintergrund ist das Masernschutzgesetz, das seit dem 1. März 2020 gilt. Danach müssen Schüler und Schülerinnen mindestens zwei Masernimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen.
In den nächsten drei Wochen bietet das Impfzentrum in Alsfeld Masernimpfungen für alle Schüler und Schülerinnen an, die keinen ausreichenden Schutz haben. Das Angebot gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche, die keinen Kinder- oder Hausarzt haben. Bis zum 14. Februar können Impfwillige einen Termin über das Portal „Impfspringer“ oder telefonisch unter 06641/977-1150 vereinbaren. Informationen zur Impfung erteilt das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises unter der 06641/977-1715.
Eine vorherige Terminabsprache ist unbedingt nötig. Geimpft wird ein Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln.
Voraussetzungen für die Impfung: kein fieberhafter Infekt, nicht schwanger, in Begleitung der Eltern zur Anamnese und Einwilligung.
Für Rückfragen steht das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises zur Verfügung.
Kreisausschuss des Vogelsbergkreises
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