Ausbildung / Jobs

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – brandaktuelles BAG-Urteil

Das Thema "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" stand bisher sehr dominant unter der Perspektive des Geschlechtervergleichs: Frauen weisen eine statistische Lohnlücke gegenüber den männlichen Beschäftigten auf, der sich auch die Politik intensiv und zurecht widmet.

Gestern sprach das BAG ein Urteil, das dem Vergütungsvergleich von Beschäftigten eine neue Qualität gibt. Daher genießt diese Entscheidung besondere Beachtung.

Im vorliegenden Fall wurde die abweichende Vergütung von einem geringfügig Beschäftigten (der Arbeitgeber spricht hier von einer "nebenamtlichen" Tätigkeit) in Relation zu Vollzeitkräften im Rettungsdienst verhandelt.

Das BAG kam zu dem Ergebnis, dass grundsätzlich bei gleicher Qualifikation und bei gleichem Tätigkeitsfeld eine gleiche Vergütung zu leisten sei. Ansonsten bestehe eine sachliche Benachteiligung, die nicht gerechtfertigt sei.

Die Arbeitgeber hatte in seiner Argumentation auf den höheren Planungsaufwand und die weitergehende Weisungsbefugnis als Gründe für die Vergütungsunterschiede verwiesen.

Dieses Urteil wird nicht die letzte Entscheidung von Arbeitsgerichten zu diesem Thema gewesen sein. Wir weisen darauf hin, dass grundsätzlich bei identischen Anforderungen (Ausbildung, Erfahrung, Einsatzbereich u.a. Faktoren) in den Unternehmen eine Entgeltidentität gesichert sein muss, um Rechtssicherheit zu gewährleisten!

Dieser Tatbestand erfordert, dass zumindest im tariffreien Raum ein Vergütungssystem nur strukturiert und EDV-basiert Bestand haben kann.

Wir unterstützen Sie in diesem Rahmen gerne. Sprechen Sie uns bei Bedarf an.

Quelle: BAG-Urteil vom 18.01.2023 – 5 AZR 108/22

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

mit-unternehmer.com Beratungs-GmbH
Concordiastraße 6
96049 Bamberg
Telefon: +49 (951) 3018336-0
Telefax: +49 (951) 2098093
http://www.mit-unternehmer.com/

Ansprechpartner:
Stefan Fritz
Geschäftsführer
Telefon: +49 (951) 3018336-0
E-Mail: kontakt@mit-unternehmer.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel