Gleichstellungsgesetz: Jetzt die Gleichstellung in Sachsen konkret und flächendeckend verbessern!
„Die Gleichstellung in Sachsen muss jetzt fit für das 21. Jahrhundert gemacht werden. Die Modernisierung des Gleichstellungsgesetzes in Sachsen ist überfällig und es ist gut, dass das Gleichstellungsministerium das Vorhaben mit Nachdruck verfolgt hat und der Gesetzesentwurf heute vom Kabinett verabschiedet wurde“, sagte Kolbe.
Die DGB-Frauen in Sachsen unterstützten das grundlegende Ziel, mit dem neuen Gleichstellungsgesetz die Vorbildrolle des Freistaates als modernen Arbeitgeber auszubauen, die Chancengleichheit von Frauen in Führungspositionen zu verbessern und die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten zu stärken.
„Unser Maßstab ist, dass die Gleichstellung von Frauen möglichst konkret und flächendeckend in ganz Sachsen verbessert wird. Darauf werden wir auch in der Anhörung hinwirken. Wir sind davon überzeugt, dass verbindliche Regelungen notwendig sind, die durchsetzbar sind und deren Nichteinhaltung mit Sanktionen belegt ist. Das dafür erforderliche Klagerecht der Gleichstellungsbeauftragten begrüßen wir, halten dieses aber auch für Personalräte für notwendig“, so Kolbe.
Auch seien Sanktionen notwendig, da den Frauen laut Kolbe „mit unverbindlichen Empfehlungen nicht geholfen ist“.
Eine zentrale Forderung der DGB-Frauen ist die Erweiterung des Geltungsbereichs des Gesetzes, „der den gesamten öffentlichen Dienst, die kommunalen und Landesverwaltungen, deren Eigenbetriebe, ihre Bildungseinrichtungen sowie die Verwaltungsbereiche der Polizei und Justiz umfassen muss. Hier greift der Entwurf noch zu kurz“, sagte Kolbe.
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