Grünes Band mit Trauerflor
Statt sich Zeit für Gespräche zu nehmen, setzt sich die Landesregierung über die immer wieder vorgetragenen Bedenken hinweg und peitscht das Gesetz mit Hochdruck durch den Landtag. Statt mit den Betroffenen die Möglichkeiten kooperativer Lösungen anstelle von gesetzlichen Vorgaben zu erörtern, verpasst die Regierung den Bürgern in der strukturschwachen Grenzregion einen Paragrafenzaun mit Ge- und Verboten. Sie bricht dabei mit den Landwirten und den kommunalen wie privaten Waldeigentümern geschlossene Vereinbarungen und Verträge. Wichtige Informationen und nachvollziehbare fachliche Kriterien für die Auswahl der Gebiete, wie beispielsweise die naturschutzfachlichen Gutachten, hat die Landesregierung den Betroffenen und Verbänden bis heute vorenthalten.
Mit dem Gesetz schiebt die Landesregierung der freien Entwicklung des ländlichen Raums im ehemaligen Zonenrandgebiet auf über 8.000 Hektar einen Riegel vor. Der Hessische Waldbesitzerverband ist bestürzt über den Stil, mit dem die Regierungsfraktionen die Sorgen der Menschen im Grenzgebiet zu Thüringen vom Tisch wischen.
Das Grüne Band Hessen wird ab heute immer einen bitteren Beigeschmack haben. Es wurde gegen statt mit den Menschen in der betroffenen Region umgesetzt und ersetzt Freiheit durch Ordnungsrecht. Das Ergebnis bleibt weit hinter den Möglichkeiten zurück, die kooperative Lösungen mit den Menschen haben. Was bleibt ist ein immenser Vertrauensverlust.
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