Keine Denkverbote in Diskussion um Gewalt gegen Rettungskräfte
"Die Berichte über Angriffe auf Rettungskräfte und Feuerwehrleute zu Silvester schockieren. Die gesetzliche Unfallversicherung ist der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit verpflichtet. Wir fordern daher: Diese Gewalt muss aufhören. Es darf nicht sein, dass Menschen, die anderen zu Hilfe eilen, um ihre eigene Sicherheit und Gesundheit fürchten müssen. Die Strafverfolgungsbehörden sind gefordert, die Täter zu ermitteln, damit sie im Rahmen der bestehenden Gesetze zur Rechenschaft gezogen werden können.
Die Ausschreitungen in Berlin waren extrem. Die Hauptstadt ist damit jedoch keine Ausnahme. Überall im Land klagen Einsatzkräfte der Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen bereits seit Jahren darüber, im Einsatz zunehmend verbaler und körperlicher Gewalt ausgesetzt zu sein. Eine Umfrage der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen zeigte beispielsweise schon 2020: Knapp 35 Prozent der Teilnehmenden an der Umfrage hatten als aktives freiwilliges Feuerwehrmitglied in den vergangenen zwei Jahren bereits Gewalt in Form von Beleidigungen, Beschimpfungen, Bedrohungen oder tätlichen Angriffen erlebt. Im Ballungsraum Hannover war es sogar jeder zweite.
Diese Entwicklung darf sich nicht fortsetzen. Die Politik ist gefordert, alle Optionen zu prüfen, um Sicherheit und Gesundheit bei Hilfs- und Rettungseinsätzen sicherzustellen. In der Diskussion um Sicherheitskonzepte darf es keine Denkverbote geben – hierbei ist auch der Umgang mit Böllern zu prüfen. Die gesetzliche Unfallversicherung, die heute bereits ihre Versicherten mit Anti-Gewalt- und Deeskalationstrainings zum eigenen Schutz unterstützt, bietet bei der Erarbeitung von Konzepten ihre Hilfe und Expertise an."
Hintergrund gesetzliche Unfallversicherung
Die DGUV ist der Spitzenverband der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung versichern die Unfallkassen, darunter vier Feuerwehr-Unfallkassen, und Berufsgenossenschaften rund 1,5 Millionen Einsatzkräfte der Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen in Deutschland. Der weit überwiegende Teil der Versicherten ist ehrenamtlich tätig. Der Versicherungsschutz umfasst unter anderem Unfälle im Einsatz. Hierzu zählen auch körperliche Verletzungen und posttraumatische Belastungsstörungen in Folge von Gewalt. Jährlich erhält die gesetzliche Unfallversicherung zwischen 20 und 30 Unfallmeldungen aufgrund von Gewalt. Hussy: "Das mag auf den ersten Blick wenig erscheinen. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass ein Unfall nur dann meldepflichtig ist, wenn er zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder zum Tod führt. Wir sprechen hier also über die Spitze des Eisbergs."
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