LG München II verurteilt Fiat im Abgasskandal
LG München II sieht im Abgasskandal Sittenwidrigkeit bei Fiat
Das Landgericht München II hat mit Urteil vom 15. Dezember 2022 keine Zweifel daran gelassen, dass FCA in Multijet-Motoren unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut und auf diese Weise den klagenden Verbraucher vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt hat. Hier die Eckdaten zum vorliegenden Verfahren, das von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer geführt wird:
- Im März 2017 kaufte der Kläger das Fahrzeug der Marke Knaus Boxstar Life 2Be 600 für 54.500 Euro. Zusätzlich erwarb der Kläger noch nachträglich einige Extras im Wert von 1854 Euro. Beim Motor handelt es sich um ein Multijet 2,3l mit 150 PS der Abgasnorm Euro 6b. Motorkennung: F1AGL411C. Mit Klage vom 31. August 2021 sollte das Landgericht München feststellen, ob dem Kläger durch den Diesel-Abgasskandal ein Schaden entstanden ist und FCA dafür haftet. Daneben wurde FCA auf Preisminderung verklagt. Während des Verfahrens verkaufte der Kläger sein Wohnmobil für 42.500 Euro. Der Kilometerstand betrug 41.000.
- Mit Urteil vom 15. Dezember 2022 verurteilte das Landgericht München II FCA zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 8268 Euro und folgte dem Antrag der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer. Folgendes stellte das Gericht in seinem Urteil fest:
- Eine Verjährung ist bisher nicht eingetreten, weil FCA ihre Kunden nicht über unzulässige Abschalteinrichtungen informiert und weil die italienische Genehmigungsbehörde keinen Rückruf erlassen hat.
- Der Kläger muss so gestellt werden, als hätte er das Wohnmobil nicht erworben. Der Käufer ist vorsätzlich von FCA getäuscht worden. Und die handelnden Personen bei FCA haben sittenwidrig gehandelt.
- FCA ist den Argumenten der Klägerseite, der Motor schalte mit Hilfe einer Zeitschaltuhr die Abgasreinigung nach 22 Minuten ab, nicht substantiiert entgegengetreten. Das Gericht wertete die Zeitschaltuhr als illegale Prüfstanderkennung.
- Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat in dem Fahrzeugmodell nach eigenen Angaben illegale Abschalteinrichtungen erkannt.
- Die Kläger hätten das Fahrzeug nie gekauft, wenn ihnen bekannt gewesen wäre, dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden und nicht im normalen Straßenverkehr.
- Das Gericht ging von einer Laufleistung von 400.000 Kilometer aus.
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Fazit: Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer kommt die juristische Aufarbeitung des Abgasskandals bei Fiat mit dem Urteil erneut ein großes Stück weiter. Die Chancen auf Schadensersatz sind weiter enorm gestiegen. Das gilt auch bei Fahrzeugen, die bereits verkauft wurden. In Gutachten ist die Verwicklung von Fiat in den Abgasskandal mehrfach belegt worden. Daher rät die Kanzlei vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.
Bosch-Enthüllungen der DUH belasten Fiat im Abgasskandal
Seit Sommer 2020 stehen Fiat-Kunden und Camper unter Schock. „Frankfurt: Durchsuchungen wegen des Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit Diesel-Abschalteinrichtungen“, titelte die Staatsanwaltschaft Frankfurt in ihrer Pressemitteilung vom 22. Juli 2020. Ganz offensichtlich hat auch der Autokonzern Fiat Chrysler wie die Volkswagen AG den Verbrauchern einen ausgewachsenen Diesel-Abgasskandal beschert. Die Abgasreinigung der Motoren hält die EU-Grenzwerte nur auf dem Prüfstand ein. Im realen Straßenverkehr wird die Umwelt verpestet und die Gesundheit der Bürger gefährdet. Weil Fiat und Iveco die Hersteller von Reise- und Wohnmobilen mit ihren Motoren beliefern, fand der Abgasskandal Einzug in die gerade boomende Camper-Branche.
Mittlerweile hat die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer rund 3500 Klagen im Fiat-Abgasskandal an deutschen Gerichten eingereicht. Erste verbraucherfreundliche Urteile konnten bereits erstritten werden. Auch Oberlandesgerichte schlagen sich nach und nach auf die Seite der Verbraucher. Zudem hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Unterlagen des Automobilzulieferers Bosch veröffentlicht, aus denen hervorgeht, das FCA Abschalteinrichtungen bestellt hat und darüber informiert war, dass diese unzulässig seien.
Der Druck auf FCA steigt auch durch eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Mit der Klage am Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein will die DUH erreichen, dass FCA unzulässige Abschalteinrichtungen in den Fahrzeugen mit dem Motor 180 Multijet entfernen muss – und dafür soll das KBA sorgen. Gewinnt die DUH die Klage, so hat das Folgen für die Wohnmobilbranche. Die meisten Hersteller setzen beim Motor und Basisfahrzeug auf den Fiat Ducato mit Multijetmotor. Da die Umrüstung der Motoren in den meisten Fällen technisch kaum möglich ist, droht den Wohnmobilen die Stilllegung. Denn sie wären ohne Typgenehmigung unterwegs.
Rückenwind hat die DUH in den vergangenen Monaten vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) erhalten. Der EuGH hat am 8. November 2022 in einem Urteil unterstrichen, dass das auch in Fiat-Motoren eingebaute Thermofenster zur Abgasregulierung illegal ist (Az.: C-873/19). Die meisten Dieselfahrzeuge ohne AdBlue regeln die Abgasreinigung temperaturabhängig durch das Thermofenster und halten so die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nicht ein. Nur der Harnstoff AdBlue garantiert nach gängiger Meinung die Einhaltung der Grenzwerte.
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 40 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
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