Finanzen / Bilanzen

Magistrat beschließt überarbeitete Richtlinie guter Unternehmensführung

Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt haben einer Neufassung des Darmstädter Beteiligungskodex zugestimmt. Eingeführt im Jahr 2012 und seitdem regelmäßig überarbeitet, hat der Kodex das Ziel, Unternehmensleitung, ‐steuerung und ‐transparenz der kommunalen Unternehmen stetig zu verbessern. „Der Darmstädter Beteiligungskodex ist, gemeinsam mit weiteren Elementen wie der Stadtwirtschaftsstrategie und der kürzlich beschlossenen Compliance‐ Richtlinie, Teil einer guten Corporate Governance, die den Rahmen für Unternehmensführung und ‐kontrolle vorgibt. Er unterstützt die Beteiligungen der Stadtwirtschaft, eine nachhaltige, an Werten und Grundsätzen orientierte, wirksame und verantwortungsvolle Unternehmensführung umzusetzen“, sagt Oberbürgermeister Jochen Partsch. „Von insgesamt 80 Beteiligungen, die in den Geltungsbereich des Kodex fallen, wenden ihn bislang 75 Unternehmen der Stadtwirtschaft sowie fünf weitere Unternehmen freiwillig an“. Die Überarbeitung des Kodex erfolgte durch die HEAG als Verantwortliche für das Beteiligungsmanagement in Zusammenarbeit mit dem Referat Stadtwirtschaftskoordination der Wissenschaftsstadt Darmstadt. „Die überarbeitete Fassung berücksichtigt unter anderem neue Entwicklungen im Deutschen Public Corporate Governance Muster‐Kodex sowie im Deutschen Corporate Governance Kodex“, erläutern die HEAG‐Vorstände Prof. Dr. Klaus‐Michael Ahrend und Dr. Markus Hoschek.

Stärkere Einbindung ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit

Durch die aktuelle Überarbeitung des Beteiligungskodex soll eine stärkere Einbindung der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit in das unternehmerische Handeln der Geschäftsleitung und in die Überwachung des Aufsichtsgremiums erfolgen. Dazu kommen eine digitalere Arbeit der Aufsichtsgremien sowie eine verbesserte Resilienz der Geschäftsmodelle der städtischen Unternehmen. Zudem soll die Geschäftsleitung für eine diskriminierungsfreie und gleichstellungsfördernde Kultur im Unternehmen sowie für eine marktgerechte Entlohnung sorgen. Insgesamt wurden neun Empfehlungen neu in den Darmstädter Beteiligungskodex aufgenommen. Drei Empfehlungen wurden wesentlich erweitert.

„Die Wissenschaftsstadt Darmstadt setzt sich dafür ein, dass der Kodex für die Beteiligungen der Stadtwirtschaft, an denen die Stadt unmittelbar oder mehr als 50 Prozent der Anteile hält, eine verbindliche Grundlage darstellt. Beteiligungen, an denen die Stadt 50 Prozent oder weniger Anteile hält, empfehlen wir die Anwendung“, erläutert Oberbürgermeister Jochen Partsch.

Jährliche Entsprechenserklärung

Die Beteiligungen geben für jedes Geschäftsjahr eine Entsprechenserklärung ab, in der die Geschäftsleitungen gemeinsam mit den Aufsichtsgremien bestätigen, dass den Empfehlungen des Darmstädter Beteiligungskodex im vorangegangenen Berichtszeitraum entsprochen wurde. Bei Nichtentsprechung gilt es zu begründen, inwiefern abgewichen wurde („comply or explain“). „Alle Beteiligungen, die für das Geschäftsjahr 2021 eine Entsprechenserklärung abgegeben haben, erfüllen bereits mehr als 75 Prozent der Empfehlungen, 49 Unternehmen sogar mehr als 90 Prozent. Mit der überarbeiteten Fassung des Kodex verfolgen wir auch das Ziel, diese Quote weiter zu erhöhen“, ergänzen Prof. Dr. Klaus‐Michael Ahrend und Dr. Markus Hoschek. Die Entsprechenserklärungen der Unternehmen werden jährlich im Beteiligungsbericht der Wissenschaftsstadt Darmstadt veröffentlicht (https://www.heag.de/…).

Der überarbeitete Darmstädter Beteiligungskodex wird ab dem Geschäftsjahr 2022 angewendet. Er ist online abrufbar in der Rubrik „Stadtwirtschaft“ unter www.heag.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

HEAG Holding AG – Beteiligungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (HEAG)
Im Carree 1
64283 Darmstadt
Telefon: +49 (6151) 70920-00
Telefax: +49 (6151) 709-2851
http://www.heag.de

Ansprechpartner:
Benjamin Wesp
PR
Telefon: +49 (6151) 709-5752
E-Mail: benjamin.wesp@heag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel