Energie- / Umwelttechnik

Neue Anforderungen für Betreiber von Netzersatzanlagen

Betreiber von Netzersatzanlagen müssen sich auf neue Anforderungen einstellen. Darauf weist TÜV SÜD hin. Die 44. Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (44. BImSchV) enthält unter anderem detaillierte Auflagen zur Emissionsüberwachung und die Pflicht zur Registrierung bei der zuständigen Überwachungsbehörde. Die Eintragung muss bis 1. Dezember 2023 erfolgt sein.

Durch die 44. BImSchV erhöhen sich die Anforderungen an Betreiber von sogenannten Netzersatzanlagen, besser bekannt als Notstromaggregate, deutlich. „Laut Verordnung gehören dazu Verbrennungsmotoranlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 Megawatt oder mehr, die zur Abdeckung der Spitzenlast bei der Energieversorgung bis zu 300 Stunden jährlich in Betrieb oder ausschließlich für den Notbetrieb gedacht sind“, erklärt Martin Honsberg, Leiter des Geschäftsfeldes Umweltservice der TÜV SÜD Industrie Service GmbH.

Registrierung bis 1. Dezember 2023 erforderlich

Die Vorgaben der 44. BImSchV sind nach Aussage des TÜV SÜD-Experten sehr detailliert und umfangreich. Sie umfassen Grenzwerte und Messintervalle für Gesamtstaub, CO-Emissionen, NOxEmissionen und Formaldehyd, wobei die Grenzwerte unter anderem von der Betriebsweise und der Größe der Anlage abhängen. Die Verordnung enthält auch detaillierte Anforderungen an Nachweise, Dokumentation und Meldungen. „Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass alle Netzersatzanlagen zukünftig bei den zuständigen Aufsichtsbehörden registriert werden müssen“, betont Honsberg. Die Eintragung in die entsprechenden Register muss bis 1. Dezember 2023 erfolgt sein.

Als bundesweit zugelassene Messstelle nach §29b BImSchG führt TÜV SÜD alle geforderten Emissionsmessungen durch. Die Expertinnen und Experten unterstützen Unternehmen auch bei der Planung und Festlegung von geeigneten Messöffnungen, die für genaue und sichere Messungen erforderlich sind. Bei Netzersatzanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 50 MW begleiten die Expertinnen und Experten die Unternehmen zudem im gesamten Genehmigungsprozess, der für Anlagen dieser Größenordnung nach 44. BImSchV vorgeschrieben ist.

Weitere Informationen zu den Leistungen von TÜV SÜD im Umfeld des BImSchG und der 44. BImSchV gibt es im Internet unter www.tuvsud.com/is-44-bimschv.

Über die TÜV SÜD AG

Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Mehr als 25.000 Mitarbeiter sorgen an über 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. www.tuvsud.com/de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV SÜD AG
Westendstraße 199
80686 München
Telefon: +49 (89) 5791-0
Telefax: +49 (89) 5791-1551
http://www.tuvsud.com/de

Ansprechpartner:
Dr. Thomas Oberst
Unternehmenskommunikation INDUSTRIE
Telefon: +49 (89) 5791-2372
Fax: +49 (89) 5791-2269
E-Mail: thomas.oberst@tuev-sued.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel