Finanzen / Bilanzen

RWE zieht Kohleausstieg auf 2030 vor: 5 bewohnte Dörfer und 3 bewohnte Höfe bleiben erhalten, ehemalige Siedlung Lützerath muss weichen

 

  • Inanspruchnahme von Lützerath aufgrund von Energiekrise notwendig, Rückbau beginnt
  • Alle ursprünglichen Bewohner haben den Ort verlassen, alle Genehmigungen liegen vor
  • Unternehmen ruft zur Besonnenheit auf und warnt vor Gefahren bei Protestaktionen

RWE Power beginnt heute mit dem Rückbau der ehemaligen Siedlung Lützerath. Anschließend wird diese bergbaulich in Anspruch genommen. Alle erforderlichen Genehmigungen und gerichtlichen Entscheidungen liegen vor und alle ursprünglichen Einwohner haben den Ort längst verlassen.

Die Inanspruchnahme ist Teil einer umfassenden politischen Verständigung des zuständigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen sowie RWE. Diese wurde im Oktober 2022 der Öffentlichkeit vorgestellt und sieht u.a. vor, dass RWE den Kohleausstieg um 8 Jahre auf 2030 vorzieht. Das entspricht einer Halbierung der bislang vorgesehenen Laufzeit von Kohlekraftwerken des Unternehmens; RWE erhält dafür keine zusätzliche Entschädigung. Bundestag und Bundesrat haben den frühen Kohleausstieg von RWE inzwischen durch eine Novelle des Kohleausstiegsgesetzes verankert. Durch den beschleunigten Ausstieg wird die Kohlemenge aus dem Tagebau Garzweiler etwa halbiert, so dass die noch zum Teil bewohnten Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich und Berverath inklusive der drei bewohnten Holzweiler Höfe (Eggeratherhof, Roitzerhof, Weyerhof) erhalten bleiben. Dort muss niemand mehr umsiedeln.

Die Kohle unter der ehemaligen Siedlung Lützerath, die im unmittelbaren Vorfeld des Tagebaus Garzweiler liegt, wird hingegen benötigt, um die Braunkohlenflotte in der Energiekrise mit hoher Auslastung zu betreiben und so Gas bei der Stromerzeugung in Deutschland einzusparen. Gleichzeitig wird ausreichend Material für eine hochwertige Rekultivierung benötigt. Unabhängige Gutachten, die das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegeben hatte, haben die Notwendigkeit der Inanspruchnahme der ehemaligen Siedlung klar bestätigt. Die Gutachten sind, wie auch die politische Verständigung, öffentlich einsehbar.

Maßnahmen in und um Lützerath dienen der Sicherheit aller Beteiligten

Als eine der ersten Maßnahmen wird aus Sicherheitsgründen ein gut anderthalb Kilometer langer Bauzaun aufgestellt. Er markiert das betriebseigene Baustellengelände, wo in den nächsten Wochen die restlichen Gebäude, Nebenanlagen, Straßen und Kanäle der ehemaligen Siedlung zurückgebaut werden. Zudem werden Bäume und Sträucher entfernt. Anschließend kann der bereits nahe Tagebau Garzweiler damit beginnen, die Braunkohle für die Stromerzeugung in den Kraftwerken der Region unter dem ehemaligen Ort freizulegen und ausreichende Mengen von Abraum und Löss für eine hochwertige Landschaftsgestaltung und Rekultivierung zu gewinnen.

Die Inanspruchnahme der ehemaligen Siedlung Lützerath gehört zu einem über Jahrzehnte laufenden rechtsstaatlichen Prozess. Bereits 1995 wurde der Tagebau Garzweiler, in dem die ehemalige Siedlung liegt, genehmigt. Die ursprünglich knapp 100 Einwohner des kleinen Ortes sind alle umgesiedelt – mehrheitlich in den rund acht Kilometer entfernten Ort Neu-Immerath. Ihre Umsiedlung wurde im April 2017 abgeschlossen. Ein größerer Teil der ehemaligen Siedlung wurde bereits zurückgebaut.

Appell zur Besonnenheit, Akzeptanz des Rechtsstaats und Gewaltfreiheit

Derzeit halten sich in der ehemaligen Siedlung ausnahmslos Menschen auf, die die RWE Power gehörenden Häuser und Flächen widerrechtlich besetzt halten. Das Unternehmen bedauert, dass der anstehende Rückbau nur unter großem Polizeischutz stattfinden kann und dass Gegner des Tagebaus zu widerrechtlichen Störaktionen und auch Straftaten aufrufen.

RWE Power weist vorsorglich auf die Gefahren hin, die von allen betrieblichen Einrichtungen und Arbeitsabläufen ausgehen und die man als Ortsunkundiger nicht einschätzen kann. Aus diesem Grund ist Betriebsfremden das Betreten der Einrichtungen generell verboten. Wer das Verbot ignoriert, bringt sich leicht in ernste Gefahr und riskiert eine Strafanzeige. RWE appelliert, das Betriebsgelände des Unternehmens nicht zu betreten, sich nicht an gesetzeswidrigen Aktionen zu beteiligen und im Protest besonnen zu bleiben. Gewalt gegenüber Polizei oder eingesetzten Beschäftigten ist vollkommen inakzeptabel.

RWE ruft die Besetzer dazu auf, den Rechtsstaat zu achten und die widerrechtliche Besetzung der RWE gehörenden Häuser, Anlagen und Flächen friedlich zu beenden. Niemand sollte sich selbst durch gesetzeswidrige Handlungen in Gefahr bringen.

Über RWE AG Konzernkommunikation & Energiepolitik

Die RWE Power AG, Essen/Köln, ist im RWE-Konzern mit ihren rund 10.000 Beschäftigten verantwortlich für die Stromerzeugung aus Braunkohle und Kernenergie. Sie betreibt im Rheinland drei Braunkohlentagebaue. Die Produktion dient überwiegend zur Stromerzeugung in den eigenen Kraftwerken. Die Braunkohle wird aber auch zu festen Brenn- und Filterstoffen veredelt. Darüber hinaus steuert das Unternehmen Betrieb, Nachbetrieb und Rückbau der kerntechnischen Anlagen von RWE. Die Kraftwerke dieses Geschäftsfelds stellen eine Kapazität von rund 9 Gigawatt zur Verfügung.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

RWE AG Konzernkommunikation & Energiepolitik
Altenessener Str. 35
45141 Essen
Telefon: +49 (201) 12-23984
Telefax: +49 (201) 12-22115
http://www.rwe.com

Ansprechpartner:
Pressestelle
Telefon: +49 (201) 5179-5008
E-Mail: communications@rwe.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel