Finanzen / Bilanzen

SdK ruft Aktionäre der Steinhoff International Holdings N.V. zur Interessensbündelung auf

Die sich seit 2017 in einer schweren Bilanzkrise befindliche niederländische Steinhoff International Holdings N.V. (ISIN NL0011375019) hat im Dezember 2022 ein Sanierungskonzept bekannt gegeben, das aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. zahlreiche Fragen aufwirft und dessen Umsetzung mit einem extremen Verwässerungseffekt für die Aktionäre verbunden wäre.

Steinhoff will mit seinen größten Finanzgläubigern eine Vereinbarung schließen, wonach die Fälligkeiten der ausstehenden Finanzverbindlichkeiten über den 30.06.2023 hinaus bis mindestens 30.06.2026 verlängert werden sollen. Für die Verlängerung der Laufzeiten der Finanzverbindlichkeiten und einer Anpassung des Zinssatzes sollen die Gläubiger 80 % des zukünftigen wirtschaftlichen Eigenkapitals der Gruppe erhalten. Die Aktionäre sollen also nur noch 20 % der Anteile in Form von Aktien einer neuen obersten Holdinggesellschaft der Gruppe erhalten, die zudem nicht börsennotiert sein soll und deren Anteile somit nicht handelbar sein würden. Aus Sicht der SdK stellt dieser Sanierungsvorschlag eine deutliche Verschlechterung zu der in der Vergangenheit angedachten Lösung, die Bilanzsanierung vor allem durch Verkäufe von Anteilen an Tochtergesellschaften zu realisieren, dar.

Die SdK ruft daher alle betroffenen Aktionäre zur Interessensbündelung auf, um sich zu organisieren und so eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können. Aus Sicht der SdK wirft das Sanierungskonzept erhebliche Fragen auf. So ist bereits unklar, auf welcher Grundlage die Parameter ermittelt worden sind, unter anderem warum die Gläubiger genau 80% der operativen Einheiten des Unternehmens erhalten sollen. Zur Prüfung der Angemessenheit ist aus Sicht der SdK eine umfassende Unternehmensbewertung erforderlich, die aber offensichtlich nicht eingeholt wurde bzw. nicht veröffentlicht wurde. Zugleich ist nicht nachvollziehbar, ob Angebote zum Kauf der Beteiligungen an den Tochtergesellschaften eingeholt worden sind bzw. wie hoch diese waren. Ohne eine Unternehmensbewertung ist auch eine Angemessenheitsprüfung bzgl. der Zinssätze nicht möglich.

Die extreme Verwässerung der Aktionäre, verbunden mit Umstand, dass die Anteile an der neuen Holdinggesellschaft nicht handelbar sein sollen, ist aus unserer Sicht weder für private noch für institutionelle Investoren hinnehmbar. Die SdK fordert daher alle betroffenen Aktionäre dazu auf, Ihre Interessen zu bündeln, um dadurch eine angemessene Interessensvertretung im Zuge der Sanierungsbemühungen sicherstellen und Verbesserungen zu Gunsten der Aktionäre durchsetzen zu können.

Betroffene Aktionäre können sich hier für einen kostenlosen Newsletter registrieren, über den die SdK über die weiteren Entwicklungen informieren wird. Die SdK bietet allen betroffenen Aktionären ferner an, diese kostenlos auf der kommenden Hauptversammlung zu vertreten.

Zur Erörterung der derzeitigen Geschehnisse wird die SdK ein Webinar für Mitglieder der SdK am Mittwoch, den 18.01.2023 um 19 Uhr, veranstalten. Aufgrund des begrenzten Platzkontingents ist jedoch eine vorherige Anmeldung notwendig. Diese finden Sie hier.

Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.

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