Silvester-Feuerwerk – Gute Luft statt Böllerei
Es geht dem Umweltverband hier nicht um ein totales Verbot oder um Konzessionen an die Pyrotechnik-Industrie, aber um Rücksichtnahme und vorsorgliches Handeln. In anderen europäischen Ländern gibt es dazu schon längst gesetzliche Vorgaben.
Ein Problem ist weiterhin auch die Freisetzung von Giften und Gefahrstoffen beim Abbrennen von Feuerwerk. Hier braucht es effektive gesetzliche Regelungen, um Feuerwerkskörper mit schädlichen Inhaltsstoffen und hoher Staubentwicklung aus dem Verkehr zu ziehen. Nur so kann die Belastung in Wohngebieten deutlich reduziert werden. Für Bestandteile aus Kunststoffen fordert der BUND schon lange ein generelles Verbot, zumal es hier bereits Alternativen etwa aus Recyclingpapier gibt.
Auf kommunaler Ebene sollten Voraussetzungen geschaffen werden, nach denen das Abbrennen von Feuerwerk in bestimmten Gebieten aus Gründen des allgemeinen Gefahren- und Immissionsschutzes verboten werden kann, beziehungsweise nur in besonderen festzulegenden Gebieten erfolgen darf, wo Brandschutz, Immissionsschutz und Naturschutz gewahrt sind.
Die Einschränkung, das Verbot und die Verlagerung von Silvesterfeuerwerk muss verpflichtender Teil der Luftreinhalteaktionspläne werden.
Die Kommunen sind aufgerufen, vom unkontrollierten Böllern an jeder Straßenecke abzurücken und stattdessen alternative Orte anzubieten, an denen ein gemeinsames Silvesterfeuerwerk stattfindet. Das können z.B. Höhenfeuerwerke sein, an denen sich Bürgerinnen und Bürger anstelle eines eigenen Feuerwerks aktiv beteiligen können.
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