Strom ja – Steuern nein
Der neue Steuersatz von 0 Prozent erlaubt den ausführenden Betrieben wie bisher die Geltendmachung der von ihnen beim Einkauf bezahlten Vorsteuer. Bei der Rechnung an den Endkunden werden jedoch 0 % Mehrwertsteuer ausgewiesen.
Ebenso erfreulich ist die Steuervereinfachung rückwirkend ab 1.1.2022 und für künftige PV-Anlagen. Wenn bestimmte Maximalgrößen nicht überschritten werden, ist für die Netzeinspeisung keine Einkommens- und Umsatzsteuererklärung mehr nötig.
Jentsch weist auf einen weiteren Vorteil für Privatpersonen hin: Nach § 35 a EkStG sind pro Jahr Handwerkerleistungen (Lohnanteil) zu 20 % direkt von der Einkommensteuer abziehbar. Dies beinhaltet auch die sonst übliche Mehrwertsteuer. Da diese jedoch im Falle der Neuregelung bei der Montage von PV-Anlagen entfällt, ist der absetzbare Lohnanteil faktisch entsprechend höher.
Der Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Baden-Württemberg vertritt als berufsständische Organisation die Dachdecker-Innungsbetriebe in den zehn angeschlossenen Dachdecker-Innungen in Baden-Württemberg. Sitz des Verbandes ist in Karlsruhe.
Dachdeckerhandwerk Baden-Württemberg Landesinnungsverband
Rüppurrer Straße 13
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 93 38 01-0
Telefax: +49 (721) 93 38 01 99
http://www.dachdecker-bw.de
HF.Redaktion Harald Friedrich
Telefon: +49 (8165) 939754
Fax: +49 (8165) 9397-55
E-Mail: friedrich@dachdecker-bw.de