Finanzen / Bilanzen

Trotz leichter Steigerung der Unternehmensinsolvenzen, keine Insolvenzwelle in Sicht

Die Zunahme an Unternehmensinsolvenzen im Dezember 2022 ist noch kein Indikator für einen langfristigen starken Insolvenzanstieg. Quartalsenden weisen in der Regel einen Anstieg an Insolvenzen aus.

Das Statistische Bundesamt hat mit heutiger Pressemitteilung* die Zahl der Unternehmensinsolvenzen für Oktober 2022 sowie eine Prognose für den zurückliegenden Monat Dezember veröffentlicht. Demnach ist die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen im Oktober 2022 im Vergleich zum Vorjahresmonat um 17,9 Prozent gestiegen. Nach vorläufigen Angaben sind die beantragten Unternehmensinsolvenzen im Dezember 2022 ebenfalls um 3,1 Prozent gegenüber dem Vormonat November 2022 gestiegen.

Die jüngste Steigerung der beantragten Unternehmensinsolvenzen im Oktober ist im langjährigen Vergleich allenfalls ein kleiner Schritt in Richtung Normalisierung des Insolvenzgeschehens und weit weg von einer Insolvenzwelle. Insbesondere die voraussichtlich gestiegen Zahlen im Dezember 2022 weisen eher auf einen saisonalen Effekt hin“, verdeutlicht Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID). „Üblicherweise steigen die Unternehmensinsolvenzen zum Quartalsende an, da hier Sondereffekte für die Liquidität eintreten können“, so Niering weiter.

Derzeit hat sich die Inflation etwas beruhigt, u.a. auch, weil die Energiepreise wieder gefallen sind. Das erleichtert bei vielen Unternehmen die angespannte Lage der letzten Monate. Zuletzt waren auch die Konjunkturdaten wieder besser, wie u.a. das ifo-Institut berichtete: Anders als erwartet planten viele Unternahmen ihre Preise durch die verlangsamte Inflation nicht weiter zu erhöhen.

Auch für das Jahr 2023 rechnen wir nicht mit einer außergewöhnlichen Zunahme an Unternehmensinsolvenzen, sofern die deutsche Wirtschaft nicht mit weiteren exogenen Schocks konfrontiert wird“, so der VID-Vorsitzende zur weiteren Entwicklung der Insolvenzzahlen.

Quellen:

* 3,1 % mehr beantragte Regelinsolvenzen im Dezember 2022 als im Vormonat (https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/01/PD23_014_52411.html)

** Grafik des VID: Entwicklung der Unternehmensinsolvenzzahlen in der Coronakrise (IN-Verfahren), © Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID)/Januar 2023, Grafik kostenfrei nutzbar

Nicht alle beantragten Insolvenzverfahren werden auch eröffnet. In der Regel liegt die Eröffnungsquote bei ca. 60 Prozent. Voraussetzung einer Eröffnung ist ein Eröffnungsgrund sowie die voraussichtliche Deckung der Verfahrenskosten.

Über Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. (VID)

Der Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter und Sachwalter. Mit mehr als 460 Mitgliedern vertritt er die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Die Mitglieder verpflichten sich auf „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung“ und zur Zertifizierung nach ISO:9001. Damit setzt der Verband Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Tätigkeit in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Unternehmensinsolvenzverwalter oder Sachwalter.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. (VID)
Französische Str. 13/14
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 204555-25
Telefax: +49 (30) 204555-35
http://www.vid.de

Ansprechpartner:
Manuela Doss
Pressereferentin
Telefon: 030 20 45 55 25
E-Mail: presse@vid.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel