Was zählt, ist die Koexistenz von Mensch und Wolf
Der Wolf gehört zur heimischen Tierwelt und die Schweiz ist zu seinem Schutz verpflichtet. Eine Koexistenz von Mensch und Wolf ist auf der Basis des revidierten Gesetzes möglich, sofern die im Parlament genannten sichernden Bedingungen eingehalten werden. So sollen wolfsfreie Zonen nicht zulässig sein, und die Entfernung ganzer Rudel ist nur in Ausnahmefällen möglich. Auch Wolfsabschüsse in Jagdbanngebieten wird es weiterhin nicht geben. Die Hürden für den Abschuss von Einzelwölfen werden gegenüber Stand heute nur unwesentlich gesenkt und liegen immer noch wesentlich höher, als dies in der vom Volk 2020 abgelehnten Vorlage der Fall gewesen wäre. Die Regulierungszeit für Wölfe wird im Winter gegenüber dem Ist-Zustand sogar um zwei Monate verkürzt. Unter diesen Rahmenbedingungen ist eine erneute Gefährdung des Wolfsbestandes nicht möglich. Der Wolf wird sich deshalb auch mit dem neuen Jagdgesetz entwickeln können und ein integraler Bestandteil der heimischen Tierwelt bleiben. Deshalb verzichten die Verbände Pro Natura, WWF Schweiz, BirdLife Schweiz und die Gruppe Wolf Schweiz auf das Ergreifen eines Referendums. Sie hatten bereits vor über fünf Jahren zugestimmt, dass beim Wolf – und nur beim Wolf – eine stärkere, gezielte und schadensorientierte Regulierung möglich sein könne.
Gesetzeskonforme Umsetzung
Die Umweltverbände werden sich aber weiterhin dafür einsetzen, dass das künftige Wolfsmanagement unter Wahrung der Regeln der Berner Konvention erfolgt und dass die Ausführungsverordnung vollständig mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen und den sichernden Bedingungen aus dem erläuternden Bericht und der Parlamentsdebatte übereinstimmt. Zudem werden sie darauf hinwirken, dass der zumutbare Herdenschutz konsequent umgesetzt wird und dass die positiven Effekte des Wolfes auf den Wald berücksichtigt werden, bevor es zu Abschüssen kommt.
Die Verbände werden sich ferner dafür engagieren, dass die zuletzt vermehrt festgestellten Fehlabschüsse durch die Kantone sanktioniert werden – die Jagdgesetzrevision entbindet die Kantone nicht davon, die verfügten Abschüsse korrekt umzusetzen. Sie werden sich zudem dafür einsetzen, dass die Kantone auch ihrer neuen Verpflichtung gerecht werden, über das Zusammenleben mit Grossraubtieren zu informieren. Sie müssen etwa den in gewissen Kreisen formulierten Ausrottungsfantasien künftig entschieden entgegentreten.
Die aktuelle Revision verzichtet auf viele Bestimmungen aus der vom Volk im September 2020 abgelehnten Version, welche die Wildtiere gefährdet hätten. Eine Abschussliste mit Biber, Luchs und Co. ist vom Tisch. Die Bundesbewilligung für Regulierungen bleibt bestehen. Vorgängige Schutzmassnahmen vor Regulierungen sind weiterhin erforderlich. Und den geschützten Tieren darf in Schutzgebieten wie bisher nicht nachgestellt werden. Das ist sinnvoll.
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