Alpha Lithium beschließt Plan für Aktionärsrechte
Mit der Verabschiedung des Rechteplans soll so weit wie möglich sichergestellt werden, dass alle Aktionäre des Unternehmens im Zusammenhang mit einem unaufgeforderten Übernahmeangebot oder einem sonstigen Erwerb der Kontrolle über das Unternehmen oder einer wesentlichen Beteiligung daran fair behandelt werden, und es soll verhindert werden, dass die Kontrolle über das Unternehmen durch den Erwerb von Stammaktien erlangt wird, die von den geltenden kanadischen Vorschriften für Übernahmeangebote ausgenommen sind, was auch als "schleichende" Übernahmeangebote bezeichnet wird.
Der Rechteplan ähnelt im Wesentlichen den Aktionärsrechtsplänen anderer kanadischer Emittenten, und der Rechteplan wird nicht als Reaktion auf einen bestimmten Vorschlag zum Erwerb der Kontrolle über das Unternehmen angenommen, und der Verwaltungsrat hat keine Kenntnis von einem anhängigen oder angedrohten Übernahmeangebot für das Unternehmen.
Gemäß den Bedingungen des Rechteplans wird ein Recht (ein "Recht") ausgegeben und mit jeder Stammaktie des Unternehmens (eine "Aktie") verbunden, die sich zum Stichtag im Rahmen des Rechteplans im Umlauf befindet. Ein Recht wird auch mit jeder Aktie verbunden, die nach dem Datum des Inkrafttretens in Übereinstimmung mit den Bedingungen des Rechteplans ausgegeben wird. Die Ausgabe der Rechte ändert nichts an der Art und Weise, in der die Aktionäre mit ihren Aktien handeln, und die Rechte werden automatisch mit den Aktien verbunden, ohne dass weitere Maßnahmen der Aktionäre erforderlich sind.
Vorbehaltlich der Bestimmungen des Rechteplans werden die im Rahmen des Rechteplans ausgegebenen Rechte nur dann ausübbar, wenn eine Person (die "erwerbende Person") zusammen mit bestimmten mit dieser Person verbundenen Parteien das wirtschaftliche Eigentum an 20 % oder mehr der Aktien erwirbt oder ihre Absicht bekannt gibt, dieses zu erwerben, ohne die Bestimmungen des Rechteplans über "zulässige Angebote" einzuhalten. Nach einer Transaktion, die dazu führt, dass eine Person zu einer erwerbenden Person wird, berechtigen die Rechte ihre Inhaber (mit Ausnahme der erwerbenden Person und bestimmter verbundener Parteien) zum Kauf von Anteilen mit einem erheblichen Abschlag auf den Marktpreis zu diesem Zeitpunkt. Im Rahmen des Rechteplans ist ein "zulässiges Angebot" ein Übernahmeangebot, das allen Inhabern von Anteilen (mit Ausnahme des Bieters des Übernahmeangebots) unterbreitet wird und die folgenden Bedingungen erfüllt:
- keine Aktien im Rahmen des Übernahmeangebots für mindestens 105 Tage nach dem Beginn des Übernahmeangebots oder für einen kürzeren Zeitraum, in dem ein Übernahmeangebot gemäß den geltenden kanadischen Wertpapiergesetzen für die Einzahlung von Wertpapieren offen bleiben muss, gezeichnet oder bezahlt werden;
- Es werden keine Aktien im Rahmen des Übernahmeangebots übernommen oder bezahlt, es sei denn, dass zum Zeitpunkt der Übernahme oder Bezahlung mehr als 50 % der ausstehenden Aktien, die von anderen Aktionären als dem Bieter (oder einem verbundenen Unternehmen des Bieters oder einer anderen Person, die gemeinsam oder in Absprache mit dem Bieter handelt) gehalten werden, im Rahmen des Übernahmeangebots hinterlegt und nicht zurückgezogen worden sind;
- wenn an dem für die Annahme und Zahlung festgelegten Datum die oben beschriebene Mindestandienungsbedingung erfüllt ist, sehen die Bedingungen des Übernahmeangebots eine zusätzliche Frist von mindestens zehn Geschäftstagen vor, um allen nicht andienenden Aktionären die Möglichkeit zu geben, ihre Aktien anzudienen; und
- Der Bieter erklärt sich gemäß den Bedingungen des Übernahmeangebots damit einverstanden, dass Aktien jederzeit in das Übernahmeangebot eingebracht und aus diesem zurückgezogen werden können, bevor sie angenommen und bezahlt werden.
Der Rechteplan unterliegt der Annahme durch die NEO-Börse, und obwohl der Rechteplan mit dem Datum des Inkrafttretens in Kraft tritt, muss er innerhalb von sechs Monaten nach seiner Annahme von den Aktionären ratifiziert werden, andernfalls tritt er außer Kraft. Wenn er von den Aktionären innerhalb von sechs Monaten ratifiziert wird, bleibt der Rechteplan bis zum Ende der Jahreshauptversammlung 2026 in Kraft.
Die Beschreibung des Rechteplans in dieser Pressemitteilung wird durch den vollständigen Text des Rechteplans eingeschränkt. Eine Kopie des Rechteplans ist auf SEDAR unter dem Profil des Unternehmens verfügbar. Eine Zusammenfassung des Rechteplans wird auch im Management-Informationsrundschreiben des Unternehmens enthalten sein, das in Verbindung mit der nächsten Aktionärsversammlung erstellt wird.
IM NAMEN DES VORSTANDS DER ALPHA LITHIUM CORPORATION
"Brad Nichol"
Brad Nichol
Präsident, CEO und Direktor
Für weitere Informationen:
Alpha Lithium Investor Relations
Tel: +1 844 592 6337
relations@alphalithium.com
www.alphalithium.com
In Europa:
Swiss Resource Capital AG
Jochen Staiger & Marc Ollinger
info@resource-capital.ch
www.resource-capital.ch
Über Alpha Lithium (NEO: ALLI) (OTC: APHLF) (Deutschland WKN: A3CUW1)
Alpha Lithium ist ein Team aus Branchenexperten und erfahrenen Interessenvertretern, das sich auf die Erschließung der Salare Tolillar und Hombre Muerto konzentriert. Bei Tolillar handelt es sich um einen der letzten unerschlossenen Lithium-Salare Argentiniens mit einer Fläche von 27.500 Hektar (67.954 Acres), der sich in unmittelbarer Nähe von milliardenschweren Lithiumunternehmen im Herzen des berühmten "Lithium-Dreiecks" befindet. In Hombre Muerto bauen wir unser über 5.000 Hektar (12.570 Acres) großes Standbein in einem der hochwertigsten und am längsten produzierenden Lithium-Salare der Welt weiter aus. Zu den anderen Unternehmen in diesem Gebiet, die nach Lithium-Sole suchen oder derzeit produzieren, gehören Orocobre Limited, Galaxy Lithium, Livent Corporation und POSCO im Salar del Hombre Muerto; Orocobre im Salar Olaroz; Eramine SudAmerica S.A. im Salar de Centenario; und Gangfeng und Lithium Americas im Salar de Cauchari.
Zukunftsgerichtete Aussagen
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