Verbraucher & Recht

Anbringen einer Frostschutz-Abdeckung am Auto gehört nicht zum Arbeitsweg

Das Anbringen einer Frostschutz-Abdeckung an der Autoscheibe gehört nicht zum Arbeitsweg. Wer dabei umknickt, erleidet keinen Arbeitsunfall. Das gilt laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt jedenfalls dann, wenn das Anbringen der Abdeckung den eigentlichen Weg zur Arbeit deutlich unterbricht (Az.: L 6 U 61/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LSG Sachsen-Anhalt .
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