Anhang zur Einberufung der Hauptversammlung
Die in diesem Anhang verwendete Nummerierung ist eine Fortsetzung der in der Einberufung der Hauptversammlung und dem Erklärungsschreiben verwendeten Nummer. Sofern in diesem Anhang nicht anders definiert, entsprechen die in diesem Anhang verwendeten Definitionen jenen Definitionen, die auch in der Einberufung der Hauptversammlung und im Erklärungsschreiben angeführt wurden.
Dieser Anhang ist in seiner Gesamtheit zu betrachten. Wenn die Aktionäre nicht sicher sind, wie sie abstimmen sollen, sollten sie vor der Stimmabgabe den Rat eines geeigneten qualifizierten professionellen Beraters einholen. Wünschen Sie ein Gespräch zu den in diesem Anhang angeführten Angelegenheiten, dann wenden Sie sich bitte telefonisch an das Unternehmen unter der Rufnummer +61 (03) 8677 0829.
Vollmachtsformular
Diesem Anhang wurde ein Formular für eine Ersatzvollmacht (Ersatzvollmacht) beigefügt. Um die Klarheit der Stimmanweisungen der Aktionäre zu den im Rahmen der Versammlung zu behandelnden Beschlüssen zu gewährleisten, wird den Aktionären Folgendes empfohlen:
- Wenn Sie bereits durch Ausfüllen eines Vollmachtsformulars abgestimmt haben und über Beschluss Nr. 4 abstimmen oder Ihre Stimmabgabe anderweitig ändern möchten:
Bitte geben Sie eine neue Stimme ab, die Ihre vorherige Stimme ersetzt. Befolgen Sie dazu die nachstehenden Anweisungen zur Einreichung der Vollmacht.
- Wenn Sie bereits durch Ausfüllen eines Vollmachtsformulars abgestimmt haben und nicht über Beschluss Nr. 4 abstimmen oder Ihre Stimmabgabe nicht anderweitig ändern möchten:
Sie brauchen nichts zu unternehmen, da die zuvor abgegebene Stimme ihre Gültigkeit behält.
- Wenn Sie noch nicht gewählt haben oder wählen möchten:
Bitte geben Sie Ihre Stimme ab und befolgen Sie dazu die nachstehenden Anweisungen zur Einreichung der Vollmacht.
Die Ersatzvollmachten können folgendermaßen eingereicht werden:
Online:
https://investorcentre.linkgroup.com
Melden Sie sich mit den auf dem Vollmachtsformular angegebenen Inhaberdaten auf der verlinkten Website an. Wählen Sie ‚Abstimmung‘ (‚Voting‘) aus und folgend Sie den Anweisungen zur Stimmabgabe. Um die Online-Einreichmöglichkeit zu nutzen, benötigen die Aktionäre ihre „Inhaberkennung“ (Wertpapierinhaber-Referenznummer (SRN) oder Inhaber-Identifikationsnummer (HIN), wie auf dem Vollmachtsformular angegeben).
Per Post:
Golden Rim Resources Ltd.
c/- Link Market Services Limited
Locked Bag A14
Sydney South NSW 1235
Australien
Händisch:
Paramatta Square
Level 22, Tower 6
10 Darcy Street
Parramatta NSW 2150
ODER
Link Market Services Limited
Level 12, 680 George Street
Sydney NSW 2000
Per Fax:
+61 2 9287 0309
Zusätzlicher Beschluss
Beschluss Nr. 4 – Zustimmung zur Änderung des Firmennamens
Zur Prüfung und gegebenenfalls Verabschiedung des folgenden Sonderbeschlusses mit oder ohne Ergänzungen:
Die Änderung des Firmennamens in „Asara Resources Limited“ wird gemäß und für die Zwecke von Abschnitt 157 des Corporations Act und für alle anderen Zwecke mit Wirkung ab dem Datum genehmigt, an dem die Eintragungsdaten des Unternehmens von der ASIC geändert wurden.‘
Anhang zum Erklärungsschreiben
- Beschluss Nr. 4 – Zustimmung zur Änderung des Firmennamens
Allgemeines
Abschnitt 157(1)(a) des Corporations Act sieht vor, dass eine Gesellschaft ihren Namen ändern kann, wenn sie einen Sonderbeschluss fasst, mit dem sie einen neuen Namen annimmt.
Mit Beschluss Nr. 4 wird die Zustimmung der Aktionäre zur Änderung des Firmennamens in „Asara Resources Limited“ gemäß und für die Zwecke von Abschnitt 157(1)(a) des Corporations Act beantragt.
In Verbindung mit der Änderung des Firmennamens wird auch eine Änderung des ASX-Symbols von ‚GMR‘ in ‚ARJ‘ vorgeschlagen.
Auswirkung der Annahme des Beschlusses
Das Unternehmen hat den vorgeschlagenen Namen bei der Australian Securities and Investments Commission (ASIC) reservieren lassen. Wird Beschluss Nr. 4 angenommen, so wird die Namensänderung wirksam, sobald die Eintragungsdaten des Unternehmens von der ASIC geändert wurden.
Empfehlung des Board
Da es sich bei Beschluss Nr. 4 um einen Sonderbeschluss handelt, ist die Zustimmung von 75 % der Stimmen der anwesenden und stimmberechtigten Aktionäre erforderlich (Stimmabgabe persönlich, durch einen Bevollmächtigten, durch einen Anwalt oder – wenn der Aktionär ein Unternehmen ist – durch einen Vertreter des Unternehmens).
Das Board empfiehlt den Aktionären, für den Beschluss Nr. 4 zu stimmen.
Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au/ der auf der Firmenwebsite!
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