Energie- / Umwelttechnik

Aufhebung 70%-Regelung für Photovoltaikanlagen

Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist es vorgeschrieben, dass Photovoltaikanlagen eine Wirkleistungsbegrenzung, auch 70%-Regelung genannt, besitzen. Teil des neuen EEG-Pakets ist der Wegfall der 70%-Regelung für neu montierte Anlagen oder Bestandsanlagen kleiner 7 Kilowattpeak.

Bei der 70%-Regelung wurde in der Regel die maximale Einspeiseleistung der PV-Anlage auf 70% reduziert. Das klingt, wenn man es das erste Mal hört, vielleicht viel, aber diese Regelung trifft nur zu wenn die Anlage ihre Maximalleistung erbringt und das passiert in der Regel nur bei einer optimal nach Süden ausgerichteten Photovoltaikanlage in der Mittagszeit für 2-3 Stunden. Der Verlust beträgt dann ca. 3 – 5 %. Eine Ost-West installierte Anlage erreicht diesen Bereich der Maximalleistung der gekappt wird meist gar nicht, da sich hier die Produktion auf Vormittags und Nachmittags verteilt.

Neu montierte Photovoltaikanlagen erhalten diese Leistungsbegrenzung auf 70 % seit September letzten Jahres gar nicht mehr. Für Bestandsanlagen bedeutet die Aufhebung nun, dass die 70%-Begrenzung des Wechselrichters durch den Installateur vor Ort rausgenommen werden kann. Generell ist dabei zu Überlegen, ob der Arbeitsaufwand dem möglichen Mehrgewinn entspricht.

Über die iKratos Solar und Energietechnik GmbH

Die iKratos Solar- und Energietechnik GmbH ist in der Metropolregion Nürnberg ein bekanntes Gesicht der Photovoltaikbranche. Um in dieser schnelllebigen Branche zu bestehen benötigt eine Firma viel Durchhaltevermögen und Beständigkeit. iKratos arbeitet bayernweit, mit dem Schwerpunkt Metropolregion Nürnberg, im Bereich Solartechnik und Wärmepumpen und führt Beratungen für erneuerbare Energien durch. Als Endverbraucher kann man sich im firmeneigenen "Sonnencafe" mit vielfältiger Ausstellung beraten lassen. Informationen und Angebote unter www.ikratos.de

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