Bentele: „Kindergrundsicherung einführen, damit soziale Gerechtigkeit Wirklichkeit wird“
- VdK-Präsidentin Verena Bentele zum Tag der sozialen Gerechtigkeit: „Alle Kinder müssen gut, sicher und gesund aufwachsen dürfen“
- Kindergrundsicherung unbürokratisch umsetzen und automatisiert auszahlen
Zum Welttag der sozialen Gerechtigkeit am 20. Februar hat VdK-Präsidentin Verena Bentele die zügige Einführung der Kindergrundsicherung angemahnt:
„In Deutschland wird soziale Benachteiligung oft in die Wiege gelegt. Eine Studie der Bertelsmann Stiftung hat vor kurzem erneut aufgezeigt: Jedes fünfte Kind in Deutschland ist armutsgefährdet. Das dürfen wir nicht länger hinnehmen. Jedes Kind hat das Recht darauf, gut, sicher und gesund aufzuwachsen. Der VdK setzt sich besonders für diejenigen ein, die von Armut bedroht oder betroffen sind und die im öffentlichen Diskurs häufig vergessen werden. Von Armut betroffene Familien können sich meist nur sehr schwer oder gar nicht aus ihrer prekären Situation befreien.
Was wir daher dringend brauchen, ist ein Neustart im Kampf gegen Kinderarmut. Dazu fordert der VdK die Bündelung der wichtigsten familienpolitischen Leistungen zu einer einzigen Leistung: der Kindergrundsicherung. Die Leistungen der Kindergrundsicherung müssen ohne komplizierte Anträge und unbürokratisch in Anspruch genommen werden können. Dies könnte man durch eine automatisierte Auszahlung an die Familien erreichen. Kinder und Jugendliche brauchen unsere volle Solidarität und Unterstützung, damit soziale Gerechtigkeit Wirklichkeit wird.“
Der Sozialverband VdK ist mit über 2,1 Millionen Mitgliedern die größte sozialpolitische Interessenvertretung Deutschlands. Er setzt sich seit mehr als 70 Jahren erfolgreich für diejenigen ein, die sonst zu wenig wahrgenommen werden. Der Sozialverband VdK kämpft gegen soziale Ausgrenzung, Armut und ungleiche Chancen und für faire Bezahlung, solidarisches Miteinander und für soziale Gerechtigkeit.
Der VdK bietet außerdem kompetente Sozialrechtsberatung und vertritt seine Mitglieder vor den Sozialgerichten. Die 13 Landesverbände sind mit ihren Geschäftsstellen bundesweit vor Ort präsent und organisieren Hilfe und Beratung, Informationsveranstaltungen und gemeinsame Freizeitaktivitäten.
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