Bildung & Karriere

CGB unterstützt Petition gegen die in Bremen geplante Ausbildungs-Zwangsabgabe

In der Landtagssitzung der Bremischen Bürgerschaft am 22. und 23.Februar wird in erster Lesung über den am 31.Januar vom Bremer Senat beschlossenen Entwurf  für ein „Gesetz zur Errichtung eines Ausbildungs­fonds im Land Bremen“ beraten. Die christlichen Gewerkschaften in Bremen und Bremerhaven lehnen den Gesetzent­wurf ab und rufen auf zur Unterstützung der von den Wirt­schaftsjunioren Bremen initiierten Online-Petition „Ja zu besserer Bildung – Nein zur Ausbildungs­abgabe“.

Der CGB-Landesvorsitzende Peter Rudolph, der seit mehr als 40 Jahren die Berufsge­werkschaft DHV im Berufsbildungsausschuss der Handelskammer Bremen vertritt, hat dazu be­reits in einer persönlichen Mail an mehr als 1800 Personal- und Ausbildungsver­antwortliche appel­liert, auch in ihren Betrieben und Bekanntenkreisen für die Unterzeichnung der Petition zu werben.

Peter Rudolph: „Auf dem Ausbildungsstellenmarkt herrscht ein Verdrängungswettbewerb. Dieser geht vor al­lem zu Lasten der Hauptschüler. Nach einer aktuellen Studie der Bertelsmann-Stiftung hat sich der Anteil der Ju­gend­lichen, die mit einem Hauptschulabschluss eine Berufsausbildung beginnen, zwischen 2011 und 2021 um 20 Prozent verringert. Entsprechend gestiegen ist der An­teil der Hauptschüler an der Zahl der Ungelern­ten. Zählten im Jahr 2020 von der Altersgruppe der 20- bis 34-jährigen insge­samt 15,5 Prozent zur Gruppe der Un­gelernten, waren es bei den Haupt­schülern fast 36 Prozent. Diese Zahl dürfte sich weiter erhöhen nach dem die Zahl der Studienan­fänger stagniert und sich immer mehr Abiturienten für eine Berufsausbildung ent­scheiden. Das Problem des Verdrängungswettbewerbs lässt sich über einen Ausbildungsfonds nicht lösen, allen­falls über eine Ausbildungsgarantie, wie sie in Österreich besteht.

Es sollte den politisch Verantwortlichen zu denken geben, wenn zum Stichtag 30.09.22 in Deutsch­land trotz Fachkräftemangels fast 69.000 angebotene Ausbildungsstellen nicht besetzt werden konnten. Statt die Ausbil­dungsbetriebe mit einer Ausbildungszwangsabgabe zu bestrafen und zu verärgern, sollten die politisch Zu­stän­digen besser ihrer eigenen Verantwortung für Bildung und Ausbildung gerecht werden. Dies gilt insbeson­dere für das Land Bremen, das regelmäßig in allen bildungspolitischen Rankings auf den hinteren Plätzen lan­det.

Wenn rund 10 Prozent der bremischen Schulabgänger die Schule ohne Abschluss verlassen und zumeist als Ungelernte auf dem Arbeitsmarkt landen, kann dies nicht den Betrieben angelastet werden. Die Verantwor­tung für die Ergebnisse einer verfehlten Bildungs- und Schulpolitik und damit auch für die fehlende Ausbil­dungsreife vieler Jugendlicher trägt in Bremen die SPD, die seit mehr als 70 Jahren ununterbrochen die Zu­ständigkeit für das Bildungsressort hat. Wenn diese SPD jetzt die Notwendigkeit eines Ausbildungsfonds u.a. damit begründet, dass prekäre Beschäftigung und Langzeitarbeitslosigkeit aufgrund unzureichender Qualifika­tion präventiv ver­mieden werden sollen, so ist dies nicht nur ein Eingeständnis des eigenen Versagens, sondern auch eine Ohrfeige für die Betriebe, die jetzt mit einer Umlage für die Folgen dieses Versagens zahlen sollen.“

Der CGB lehnt im Übrigen nicht nur die Ausbildungszwangsabgabe ab, sondern hält auch den vor­liegenden Ge­setzentwurf für verfassungswidrig. Aufgrund der von vielen Seiten geäußerten öffent­lichen Bedenken ge­gen den Ausbildungsfonds sollen entscheidende Dinge nicht in dem vom Par­lament zu beschließendem Ge­setz selbst geregelt werden, sondern erst nachträglich über vom Se­nat zu beschließende Verordnungen. Die betrifft u.a.:

– das Verfahren zur Festsetzung und Erhebung der Ausbildungsabgabe,

– das Verfahren zur Gewährung des Ausbildungskostenausgleiches,

– die Höhe der Bagatellgrenze, bis zu der sich Betriebe von der Ausbildungs-Zwangsabgabe be­freien lassen können. Im Gesetzentwurf selbst sind für die Bemessung der Zwangsabgabe ledig­lich eine Bemessungsober­grenze und für die Höhe des Ausbildungskostenausgleich für ausbil­dende Betriebe eine Bandbreite vorgese­hen. Verwunderlich auch, dass die im Lande Bremen vertretenen Dienststellen von Bundeswehr und Bundesbe­hörden für den Ausbildungsfonds nicht zur Kasse gebeten werden sollen. Befürchtet der Senat etwa einen Rechtsstreit über den Ausbildungsfonds mit dem Bund?

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