Chronisches Erschöpfungssyndrom nur unter strengen Voraussetzungen als Impfschaden anerkannt
„Wenn man auf vergangene Urteile blickt, ist ein impfinduziertes CFS nur dann sicher anzunehmen, wenn es sehr plötzlich und in einer zeitlichen Nähe zum Piks aufgetreten ist. Daneben müsse von einem Impfschaden ausgegangen werden, sofern die Symptome über die bloße körperliche, psychische und emotionale Erschöpfung hinausgehen und beispielsweise auch eine Schmerzstörung umfassen. Daneben gilt das Ausbleiben von infektiösen Zeichen wie Fieber oder Lymphknotenschwellung als Hinweis auf ein impfinduziertes CFS. Schlussendlich sind die Chancen auf Feststellung eines Impfschadens höher, wenn es sich um frisch entwickelte Impfstoffe handelt, nachdem diese oftmals noch nicht abschätzbare Nebenerscheinungen und Wechselwirkungen mit sich bringen können und daher von Gerichten eher als Auslöser von Schädigungen eingeschätzt werden als Vakzine, die sich bereits über einen Zeitraum bewährt haben“. Riehle sieht insbesondere dann Schwierigkeiten, wenn bereits Vorerkrankungen bestanden haben: „Dann fällt die Unterscheidung zwischen einer impfbedingten und anderweitig verursachten Symptomatik deutlich schwerer und muss gutachterlich sehr viel intensiver abgewogen werden“. Der Selbsthilfegruppenleiter empfiehlt in jedem Fall, aufkommende Beschwerden ausführlich dokumentieren und attestieren zu lassen: „Gerade, wenn es darum geht, einen Kausalnachweis zu erbringen, sind die chronologischen Abläufe einer möglichen Impfschädigung von besonders großer Bedeutung. Es obliegt dann dem behandelnden Arzt, die Geschehnisse kritisch zu bewerten und eine Einschätzung über die Ätiologie abzugeben. Eine abschließende Beurteilung nimmt dann das Versorgungsamt vor, das einen Antrag auf Anerkennung einer Entschädigungsleistung nach dem Impfschutzgesetz sorgfältig prüft“, so Riehle abschließend.
Die Selbsthilfeinitiative bietet eine bundesweite und kostenlose Psychologische, Sozial- und Ernährungsberatung per Mail an: www.erschoepfung-fibromyalgie.de
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