DPhV fordert höhere Vergleichbarkeit und Bildungsgerechtigkeit beim Abitur
Lin-Klitzing: „Wir treten ein für mehr Bildungsgerechtigkeit beim Abitur, so wie das Bundesverfassungsgericht es fordert. Dazu gehört mehr einheitliche Vergleichbarkeit auf höherem Niveau bei den Rahmenbedingungen für die in die Abiturwertung einzubringenden Leistungen. Wir treten deshalb gegen Bestrebungen ein, die Schulzeit in der Gymnasialen Oberstufe individuell weiter auszudehnen, außerschulisch erbrachte Leistungen anzuerkennen oder die Abiturprüfungen individuell ,additiv‘ zu gestalten. Gerade außerschulisch erbrachte Leistungsnachweise benachteiligen vor allem Schüler aus sogenannten ,bildungsfernen‘ Elternhäusern. Es muss hingegen gerade um die Sicherung des Rechtsanspruchs auf den schulischen Fachunterricht für alle Schülerinnen und Schüler gehen!“
Der Verband wendet sich mit seinen Vorschlägen an Amtschefkonferenz der KMK, die die diesbezüglichen Entscheidungen für die Kultusministerkonferenz in diesem Jahr vorbereitet.
DAS muss sich in der Gymnasialen Oberstufe ändern:
- Statt aktuell bis zu fünf „Leistungskursen“ sollte die Anzahl der „Leistungskurse“ auf zwei bis drei in jedem Bundesland beschränkt werden. Sie sollten jeweils vier bis fünf Stunden umfassen. Es sollten zwei Klausuren pro Halbjahr geschrieben werden, eine Ausnahme ist für das letzte Halbjahr in der Gymnasialen Oberstufe denkbar. Die „Grundkurse“ sollen i.d.R. dreistündig sein.
- Bisher können die Schüler in dem einen Land 32 Kursbewertungen und in dem anderen Land 40 Kursbewertungen aus der gesamten Gymnasialen Oberstufe für die Berechnung ihrer Abiturnote einbringen. Diese Kursbewertungen machen zwei Drittel der Abiturnote aus. Der Deutsche Philologenverband fordert die KMK dazu auf, diese Ungleichheit zu reduzieren, nämlich auf eine Einbringungsverpflichtung von mindestens 36 bis maximal 40 Kursbewertungen.
- Alle „Grundkurse“ Deutsch und Mathematik sollen zukünftig in der Oberstufe über die vier Halbjahre mit mindestens „Ausreichend“ abgeschlossen werden. Das ist bisher nicht der Fall. Die KMK erlaubt bisher, dass alle „Grundkurse“ in Deutsch oder in Mathematik in allen vier Halbjahren mit einer Bewertung unterhalb von Ausreichend, also z.B. auch mit nur einem Punkt (= Note 5minus), abgeschlossen werden dürfen. Das sichert weder Studier- noch Ausbildungsfähigkeit!
DAS muss sich bei den Abiturprüfungen ändern:
- Es soll künftig vereinheitlicht vier bis fünf Abiturprüfungsfächer geben. Aus dem bundeszentralen Abiturprüfungspool sollen alle Länder verpflichtend mindestens 50%, aber keine 100% der Aufgaben entnehmen müssen. Eine Festlegung der Gesamt-Prüfungszeit in schriftlichen Fächern soll erfolgen, als Mindest- und als Maximalprüfungszeit.
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