Eigenbedarfskündigung: Was Mieter beachten müssen
Insgesamt liegen dem Vermieter drei berechtigte Gründe vor, um das Mietverhältnis aufzuheben. Dazu zählen Pflichtverletzung, Eigenbedarf und wirtschaftliche Verwertung. Der Eigenbedarf zählt in Deutschland zu den häufigsten Kündigungsgründen.
Kann der Vermieter einfach Eigenbedarf anmelden?
Eine Kündigung wegen Eigenbedarf ist berechtigt, wenn die Wohnung vom Vermieter selbst oder seinen nahen Verwandten in Anspruch genommen wird. Aber nur weil Sie beansprucht wird, sind die Gründe nicht gleich zulässig. Neben der Begründung muss der Vermieter im Kündigungsschreiben auch mitteilen, wer die Wohnung benötigt und wieso die Wohnung jetzt in Anspruch genommen werden muss.
Mit nahen Verwandten sind Eltern, Großeltern, Kinder, Geschwister und Enkel gemeint sowie zum Hausstand gehörende Personen, wie Pflegekräfte für den Vermieter oder dessen Angehörigen. Cousinen oder Onkel sind beispielsweise ausgeschlossen.
Gründe für den Eigenbedarf nach §573 Abs. 2 Nr. 2 BGB lauten:
- Der Vermieter wohnt näher am Arbeitsplatz
- Aktuelle Lebensumstände: Heirat, Kinderwunsch oder Trennung sowie Arbeitsplatzwechsel, Ruhestand, Todesfall oder Pflegefall
- Der Vermieter bewohnt aufgrund von Renovierungsarbeiten die Wohnung für mind. 1,5 bis 2 Jahre
- Die Wohnung wird von einem nahen Familienmitglied gebraucht
Was spricht gegen eine Eigenbedarfskündigung?
Nur weil der Vermieter der Eigentümer dieser vier Wände ist, hat dieser nicht das Recht, ein Mietverhältnis grundlos zu beenden. Denn: Mieter werden vor Missbrauch geschützt. Die Kündigung wegen Eigenbedarf ist nur mit Begründung zulässig. Bei diesen und ähnlichen Beispielen können Mieter Einspruch einlegen:
- Eine sogenannte Vorratskündigung, ohne konkrete Absicht der Eigennutzung
- Der Vermieter hat nicht die Absicht, die Wohnung als Hauptwohnsitz zu nutzen
- Der Eigenbedarf ist schon vor Mietverhältnis bekannt, wurde aber nicht mitgeteilt
- Ebenso wenn der Vermieter einen überhöhtem Wohnbedarf geltend macht (Beispiel: 250 qm für ein alleinerziehendes Elternteil)
Beträgt die Kündigungsfrist bei Eigenbedarf 3 Monate?
Die Kündigungsfrist bei Eigenbedarfskündigung richtet sich nach der Dauer des bestehenden Mietverhältnisses und kann wie folgt variierten: Wenn Sie weniger als fünf Jahre Ihre Wohnung mieten, beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Ab einer Mietdauer von fünf bis acht Jahren sechs Monate und bei mehr als acht Jahren neun Monate.
Ihr Ausweg: Raus aus der Miete, rein in die eigenen vier Wände
Planen Sie jetzt mit Town & Country Haus Ihre eigenen vier Wände und schützen Sie sich vor Entscheidungen Dritter. So wird Ihr Zuhause zu Ihrem sicheren Lieblingsort. Wir von Town & Country Haus helfen Ihnen auf dem Weg dorthin. Kontaktieren Sie einen von mehr als 300 Town & Country Haus Partnern vor Ort und erfüllen Sie sich den Traum vom Eigentum.
Das 1997 in Behringen (Thüringen) gegründete Unternehmen Town & Country Haus ist die führende Massivhausmarke Deutschlands. Im Jahr 2021 verkaufte Town & Country Haus mit über 350 Franchise-Partnern 4.811 Häuser und erreichte einen Systemumsatz-Auftragseingang von über 1.252,9 Mio. Euro. Mit 2.990 gebauten Häusern 2021 und mehr als 40.000 gebauten Häusern insgesamt ist Town & Country Haus seit 2009 Deutschlands meistgebautes Markenhaus.
Mehr als 40 Typenhäuser bilden die Grundlage des Geschäftskonzeptes, die durch ihre Systembauweise preisgünstiges Bauen bei gleichzeitig hoher Qualität ermöglichen. Für neue Standards in der Baubranche sorgte Town & Country Haus bereits 2004 mit der Einführung des im Kaufpreis eines Hauses enthaltenen Hausbau-Schutzbriefes, der das Risiko der Bauherren vor, während und nach dem Hausbau reduziert.
Für seine Leistungen wurde Town & Country Haus mehrfach ausgezeichnet: So erhielt das Unternehmen zuletzt 2013 den "Deutschen Franchise-Preis". Für seine Nachhaltigkeitsbemühungen wurde Town & Country Haus zudem mit dem "Green Franchise-Award" ausgezeichnet. 2014 wurde Town & Country Haus mit dem Preis "TOP 100" der innovativsten Unternehmen im deutschen Mittelstand ausgezeichnet. Zudem wurde Town & Country Haus bei zahlreichen Wettbewerben nominiert und erhielt im Jahr 2017 den Hausbau-Design-Award für das Doppelhaus "Aura 136" in der Kategorie "Moderne Häuser" und im Jahr 2018 für den "Bungalow 131" in der Kategorie "Bungalows". Auch 2019 konnte Town & Country Haus einen Hausbau Design Award für den "Bungalow 110" (1. Platz in der Kategorie Bungalows) gewinnen. 2020 überzeugte der "Winkelbungalow 108" und gewann in der Kategorie "Bungalows" den 1. Platz des Hausbau Design Awards. Town & Country Haus freute sich 2021 über mehr als 40.000 gebaute Massivhäuser und gewann mit dem Bungalow 92 den Hausbau-Design-Award 2021 in der Kategorie "Bungalows".
Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH
Hauptstraße 90 E
99947 Hörselberg-Hainich OT Behringen
Telefon: +49 (36254) 75-0
Telefax: +49 (36254) 75-140
http://www.tc.de
Content Managerin
Telefon: 036254750
E-Mail: presse@tc.de