Herausforderung elektronische Patientenakte: Wie gesetzliche Krankenkassen die Einführung reibungslos umsetzen können
Ab dem 01. Januar 2024 müssen die Krankenkassen den Versicherten ergänzend zur elektronischen Gesundheitskarte einen sicheren, digitalen Zugang bereitstellen. Privat Krankenversicherte können seit 2022 die ePA nutzen. Vorausgesetzt, ihre Versicherung bietet dies bereits an. Bis 2025 soll die ePA als Opt-Out-Lösung realisiert werden. Patienten, die ihre Daten nicht in der elektronischen Akte gespeichert haben wollen, müssen dem aktiv widersprechen. Derweil zeigt eine aktuelle Studie der Bertelsmann Stiftung, dass drei Viertel der Deutschen die ePA nutzen wollen und ihr positiv gegenüberstehen. Allerdings sehen Branchenverbände sowie der Datenschutz-Bundesbeauftragte Professor Ulrich Kelber die Einführung eher kritisch.
Zugleich sehen sich gesetzliche Krankenkassen steigenden Anforderungen der Versicherten gegenüber. Deren Ansprüche gehen über die reinen Kassenleistungen hinaus. Zunehmend gibt die Qualität des digitalen Angebots den Ausschlag, ob sich zum Beispiel junge Leute für eine Krankenkasse interessieren. Hieraus ergibt sich für die Kassen ein hoher Druck, ihr digitales Angebot zu optimieren.
Fünf Tipps zur erfolgreichen Digitalisierung:
1. Datenschutz und Sicherheit
Ein zentraler Aspekt ist die sichere Übertragung und Verwaltung der sensiblen Patienten- und Gesundheitsdaten. Hier müssen entsprechende Sicherheitsmaßnahmen implementiert werden, um die Datensicherheit zu gewährleisten und potenziellen Missbrauch vorzubeugen.
2. Gewährleistung von Interoperabilität
Eine ePA muss mit anderen Systemen und Anwendungen im Gesundheitswesen interagieren können, ohne dass es zu Reibungsverlusten kommt. Nur so kann ein effektiver Informationsaustausch gewährleistet werden.
3. Leichter Zugang für Patienten
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass Patienten vollumfänglich Zugang zu ihren Daten erhalten. Dabei ist es essenziell, dass sie die Berechtigung erteilen können, wer diese einsehen darf und wer nicht.
4. Gesetzesänderungen
Die ePA berührt den Geltungsbereich verschiedener Gesetze wie zum Beispiel das DSGVO, das Krankenversicherungsrecht, das Telemedizingesetz, das E-Health-Gesetz und das Gesundheitskompetenzgesetz. Daher muss die elektronische Patientenakte immer wieder an Gesetzesänderungen angepasst werden. Außerdem ist es wichtig, dass die Akteure im Gesundheitswesen mit den Anforderungen und Gesetzen vertraut sind, um eine sichere, effektive und rechtskonforme Nutzung zu gewährleisten.
5. Implementierung
Die Integration der ePA in bestehende Systeme und Prozesse kann nicht nur komplex, sondern auch kostspielig sein. Deshalb ist eine gründliche Planung essenziell.
Um den Herausforderungen zu begegnen, ist es für Krankenkassen wichtig, dass die vielfältigen Kontakte zwischen Versicherten und Kassen gesichert und reibungslos ablaufen. Damit dies auf möglichst einfachem Weg gelingt, empfiehlt sich eine eigene Identitätslösung (IdP oder sektorale IdP). Damit lassen sich die Identitäten der Patienten digital verwalten. Zudem ist die Verifikation und Authentifizierung digital gewährleistet. Dadurch kann die Identität eines Benutzers bestätigt werden, wenn dieser auf eine Anwendung oder einen Dienst zugreifen möchte.
Wenn verschiedene Systeme interagieren und einen intelligenten Datenaustausch ermöglichen sollen, ohne dass das IAM (Identity-Access-Management) beeinträchtigt wird, müssen Krankenversicherungen Architekturen und Konzepte wählen, die auf etablierten Sicherheits-Technologien basieren und eine reibungslose Föderation der IAM/IdP-Systeme ermöglicht. Zudem sollten die Migrationskonzepte und -prozesse unkompliziert ablaufen. Hierfür eignen sich Gesamtlösungen, die einfach zu implementieren sind und nicht erst entwickelt werden müssen.
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