Kundeninformation zu Energiepreisbremsen
Nach wie vor ist vorgesehen, dass die WEMAG-Kundinnen und Kunden trotz der großen zeitlichen Herausforderungen mit dem Abschlag für den Monat März von den Energiepreisbremsen profitieren. Hierbei gilt jedoch zu beachten, dass die WEMAG den monatlichen Abschlag für ihre Energietarife in der Regel am ersten Werktag des Folgemonats einzieht. Der erste durch die Preisbremsen reduzierte März-Abschlag wird dann also erst am 1. April fällig. Zu diesem Termin wird auch die Entlastung für die Monate Januar und Februar rückwirkend berücksichtig.
„Die Energiepreisbremsen umzusetzen und die Kundinnen und Kunden über ihre konkreten Entlastungsbeträge zu informieren, ist ein zeit- und ressourcenintensives Vorhaben. Qualität und korrekte Berechnung der Entlastungsbeträge sowie der Abschläge für 160.000 WEMAG Kunden und Kundinnen sind für uns entscheidend. Hierfür benötigen wir spezielle, individualisierte Abrechnungsprogramme, die nur mit Hilfe von externen IT-Dienstleistern erprobt und realisiert werden können. Da aktuell rund 1.500 Versorger deutschlandweit auf diese Ressourcen angewiesen sind, bringt diese Aufgabe sowohl uns als auch unsere IT-Dienstleister an die Belastungsgrenzen“, berichtet Michael Hillmann, Vertriebsleiter der WEMAG.
Eine fertige IT-Lösung nach Baukastenprinzip gibt es für die Umsetzung der Energiepreisbremsen schlichtweg noch nicht und kann es aufgrund der Einmaligkeit dieser Maßnahme auch nicht geben. Jeder Versorger arbeitet mit eigenen, teils komplexen Tarifstrukturen für unterschiedlichste Kundengruppen. Auch Sonderfälle sowie Umzüge, Tarif- oder Versorgerwechsel müssen bei der korrekten Ermittlung der Entlastungen und der Umprogrammierung des Abrechnungssystems berücksichtigt werden. Solch eine völlig neue IT-Lösung dafür zu produzieren, das braucht Zeit. „Leider mehr Zeit, als uns die engen Fristen der Bundesregierung für die Umsetzung der Entlastungsmaßnahme vorgeben. Eine Maßnahme wie die staatlichen Energiepreisbremsen ist ein Novum für alle Energieversorger, die wir im Sinne unserer Kundinnen und Kunden versuchen, in knapper Zeit optimal umzusetzen“, ergänzt Hillmann. Die WEMAG bittet daher um Verständnis, dass die Kundinnen und Kunden die Briefe mit den detaillierten Informationen zu den Entlastungsbeträgen erst mit etwas Verzögerung erhalten werden.
Bei allen weiteren Fragen zur Umsetzung der Strom- und Gaspreisbremsen bei der WEMAG können sich Kundinnen und Kunden jederzeit an den Kundenservice wenden. Viele Antworten finden sich auch auf der WEMAG-Webseite zu den Energiepreisbremsen unter www.wemag.com/preisbremsen.
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Die Schweriner WEMAG AG ist ein bundesweit aktiver Öko-Energieversorger mit regionalen Wurzeln und Stromnetzbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Zusammen mit der WEMAG Netz GmbH ist sie für ca. 15.000 Kilometer Stromleitungen verantwortlich, vom Hausanschluss bis zur Überlandleitung.
Das Energieunternehmen liefert seinen Privat- und Gewerbekunden neben Strom, Erdgas und Netzdienstleistungen auch die Planung und den Bau von Photovoltaik- und Speicheranlagen, Elektromobilität, Internet, Telefon sowie Digital- und HD-Fernsehen aus einer Hand.
Die 1997 gegründete Telekommunikationsgesellschaft WEMACOM betreibt in Westmecklenburg ein umfangreiches Telekommunikationsnetz und baut mit Partnern Glasfasernetze für Privat- und Geschäftskunden in der Region.
Regionale Verbundenheit, Umweltschutz und Nachhaltigkeit bestimmen das Handeln der WEMAG AG. Die WEMAG AG leistet erhebliche Investitionen in erneuerbare Energien, berät zu Fragen der Energieeffizienz und bietet die Möglichkeit der Bürgerbeteiligung über die Norddeutsche Energiegemeinschaft eG. Die WEMAG AG befindet sich seit Januar 2010 im Mehrheitsbesitz der Kommunen ihres Versorgungsgebietes.
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