Nachtschichtzuschläge: Bundesarbeitsgericht verkündet am Mittwoch Urteil mit Auswirkungen für tausende Beschäftigte
„Wer schon mal bis spät in die Nacht gearbeitet hat, weiß: Egal wie oft man es macht, es ist immer belastend. Das ändert sich auch dann nicht, wenn man, wie im Schichtbetrieb, regelmäßig Nachtarbeit verrichten muss. Aus der Arbeitsmedizin wissen wir inzwischen, dass es keinen Gewöhnungseffekt an Nachtarbeit gibt. Umso wichtiger ist es, hier für Gleichbehandlung zu sorgen“, sagt Freddy Adjan, stellvertretender Vorsitzender der NGG.
Nachtarbeit ist belastend für die Gesundheit. Ob regelmäßig nachts gearbeitet wird oder nur manchmal als Ausnahme, macht dabei keinen Unterschied. Der 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat schon 2020 in zwei Verfahren grundlegend festgestellt, dass ungleiche Bezahlung an dieser Stelle gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt.
Hintergrund:
Aktuell sind allein am Bundesarbeitsgericht etwa 400 Verfahren zum Thema Nachtschichtzuschläge anhängig. Insgesamt geht es um über 6.000 aktuell noch offene Verfahren aus verschiedenen Branchen der NGG vor den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten.
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