Persönlichkeiten im Handwerk
Levent Özcelik hat die Firma Huber Bau GmbH in Eppelheim im Oktober 2019 übernommen und den Betrieb seither mit großem Einsatz und neuen Ideen geformt. „Nachdem das damalige Büro in einem Wohnhaus untergebracht war und zwei Garagen als Lager gedient haben, sind wir im Jahr 2020 nach langem Suchen in einen Gewerbekomplex mit 800 Quadratmetern gezogen“, erinnert sich Özcelik an die Anfangszeit nach der Übernahme der Huber Bau GmbH. So konnten Geräte und Materialien zentral gelagert und auch ein Büro integriert werden. Während der Bauphase packte Levent Özcelik auch selbst mit an, wenn beim Aushub oder Betonieren noch eine Hand gebraucht wurde. „Ich überlasse nichts dem Zufall“, sagt er.
Das Leistungsangebot der Huber Bau GmbH deckt die drei Bereiche Neubau-Rohbau, Umbau und Sanierung ab, wobei der Schwerpunkt auf Hochbau liegt. Gerne übernimmt Levent Özcelik mit seinem Team die Koordination weiterer beteiligter Gewerke, wobei er auf ein großes Netzwerk aus Handwerkern zurückgreifen kann. Der Kunde bekommt so alle Dienstleistungen aus einer Hand. „Alle Firmen werden im Vorfeld auf sachkundige Qualität von mir selbst geprüft“, betont der Geschäftsführer.
Auch in Zukunft will Özcelik mit seinem motivierten Team noch viele Projekte vorantreiben. Waren die Kunden bisher oft öffentliche Auftraggeber, so hat Levent Özcelik die Huber Bau GmbH seit 2021 stärker auf die Privatkundschaft ausgerichtet. Weitere Informationen zum Unternehmen und zur Person sind im Portal www.selbstaendig-im-handwerk.de nachzulesen.
Zur Auszeichnung:
Mit dem Siegel „Persönlichkeit im Handwerk“ werden auf dem Portal jeden Monat baden-württembergische Handwerkerinnen und Handwerker ausgezeichnet, die in einer der monatlich wechselnden Kategorien „Frauenpersönlichkeit“, „Innovator*in“, „Gründer*in“ sowie „Nachwuchskraft“ herausragende Leistungen erbracht haben. Potenzielle Kandidaten können sich unter der Rubrik „Aktuelles“ / „Persönlichkeit im Handwerk“ / „Bewerbung“ auf www.selbstaendig-im-handwerk.de bewerben. Teilnahmeberechtigt sind Personen, die im Handwerk tätig sind, deren Betrieb den Hauptsitz in Baden-Württemberg hat und in der Handwerksrolle eingetragen ist.
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