Finanzen / Bilanzen

Plattformökonomie: Einige EU-Staaten gehen die Probleme an

Während in Deutschland zwar über die Plattformökonomie inzwischen zumindest öffentlich diskutiert wird, sind einige EU-Staaten bereits ein Stück weiter und haben verschiedene Initiativen auf den Weg gebracht, um zum Beispiel ein Reporting für Steuern und Sozialabgaben zur gewährleisten. Einige dieser Konzepte beschreibt die jüngste DIA-Studie mit dem Titel „Was wird aus der Rente bei Click- und Gig-Work?“. Studienautorin Nora Stampfl hat darin einige internationale Handlungsansätze zusammengetragen, um die Diskussion über die Alterssicherung der auf Plattformen wie Uber Beschäftigten auch in Deutschland anzuregen. Dabei musste sie allerdings feststellen, dass es zwar einige gute Ansätze gibt, die soziale Absicherung dieser Beschäftigten auf ein sicheres Fundament zu stellen, dennoch handle es sich lediglich um punktuelle Interventionen.

So teilen seit 2017 in Estland digitale Plattformen Daten zu den Einkünften der Plattformarbeiter mit der nationalen Steuerbehörde. Dieses Modell geht auf eine zwei Jahre zuvor gestartete Kooperation zwischen der Behörde und Uber zurück. Danach können Uber-Fahrer auf freiwilliger Basis die Plattform beauftragen, Einkommensdaten weiterzuleiten. Auch Airbnb nutzt dieses System. In Belgien sind ebenfalls seit 2021 Reportinganforderungen für Betreiber digitaler Plattformen in Kraft. Einkommensdaten werden von den Plattformen, die sich zu diesem Zweck registrieren müssen, nicht nur an die Steuer-, sondern auch an die Sozialbehörden weitergeleitet. Die Teilnahme ist wie in Estland freiwillig, aber es gibt einen Anreiz mitzumachen. Die gemeldeten Einkünfte sind bis zu einer bestimmten Schwelle steuerfrei. Informationspflichten für Plattformen gibt es ebenso in Frankreich. Dort gelangen die Daten über die Steuerbehörde auch zur Sozialversicherung.

Am weitesten geht Estland, das sogar eine Möglichkeit geschaffen hat, unmittelbar an der Quelle geschuldete Steuern und Sozialabgaben abzuführen. Kleine Unternehmen und seit 2019 auch Privatpersonen können einen sogenannten „Entrepreneur Account“ eröffnen. Das sind spezielle Unternehmenskonten, die sich überwiegend an Mikrounternehmer richten. Sie eignen sich auch für Plattformbeschäftigte. Über solche Konten werden die für die Transaktionen fälligen Zahlungen abgewickelt. Die Bank transferiert automatisch die erforderlichen Informationen sowie die fälligen Steuern und Sozialabgaben an die jeweiligen Behörden.

Mehr zu diesen europäischen Modellen, die auch als Anregung für Deutschland dienen können, finden Sie in der DIA-Studie „Was wird aus der Rente bei Click- und Gickwork?“. Sie steht auf den Webseiten des DIA zum Download zur Verfügung.

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