Senatskommission Wohnungsbau zündet Nebelkerze
Laut Bürgermeisterin Franziska Giffey wolle man die angestrebte Umsiedlung der Kreuzkröten nun über das Öko-Konto ausgleichen. Dazu Altenkamp: „Ein Ausgleich über das Öko-Konto bedeutet lediglich, dass der Senat eine geeignete Fläche zur Verfügung stellen müsste. Der Senat hat aber keine geeignete Fläche. Daher ändert sich an der Situation weder in rechtlicher noch in faktischer Hinsicht irgendetwas. Die Lösung des Problems kann nur darin bestehen, am Pankower Tor eine ausreichend große Teilfläche für den Schutz der Kreuzkröte zu erhalten. Nur das wäre wirklich ein Durchbruch. Aber davon ist nach wie vor weder seitens des Senats noch des Investors die Rede.“
Klage des NABU noch immer anhängig
Die Population der streng geschützten Kreuzkröte am Pankower Tor ist die einzige und letzte in der Hauptstadt; ihre Umsiedlung nach Brandenburg würde somit die Ausrottung dieser Rote-Liste-Art im Land Berlin bedeuten. Der Senat hat dem Bauprojekt am Pankower Tor bisher lediglich das „zwingende öffentliche Interesse“ beschieden, wogegen der NABU Berlin im Juli 2021 geklagt hat. Dieser Bescheid soll eine Voraussetzung für eine andernfalls rechtlich nicht mögliche Umsiedlung der streng geschützten Tiere schaffen. Die Klage ist nach wie vor beim Berliner Verwaltungsgericht anhängig.
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